Bundesregierung kündigt Leistungskürzungen für „Flüchtlinge“ an

18. September 2015
Bundesregierung kündigt Leistungskürzungen für „Flüchtlinge“ an
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die Bundesregierung bereitet eine Verschärfung des Asylrechts mit spürbaren Leistungseinschränkungen vor. Diese gehen aus einem 128seitigen Gesetzentwurf hervor, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. Er wird vermutlich fertiggestellt bis zum „Flüchtlingsgipfel“ von Bund und Ländern am 24. September.

An entscheidenden Punkten sind sich die Ministerien noch nicht einig. So verlangt Innenminister Thomas de Maizière (CDU), daß alle Flüchtlinge, für deren Asylverfahren (nach den Dublin-Regeln) ein anderer Staat zuständig wäre, nur noch den „Reisebedarf“ dorthin erhalten. Gemeint ist eine Fahrkarte oder ein Flugticket plus Reiseproviant. Dies gälte für alle Flüchtlinge, die etwa über Ungarn, Österreich, Kroatien oder Italien eingereist sind und dort registriert wurden.

Bereits im Vorfeld war bekannt geworden, daß die Leistungen für Antragsteller, die in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, weitgehend auf Sachleistungen oder Wertgutscheine umgestellt werden sollen, um „eventuellen Anreizen, aus sachfremden Gründen einen Antrag auf Asyl oder subisidiären Schutz zu stellen“, entgegenzuwirken. Dies soll nicht nur für Wohnung, Kleidung und Nahrung gelten, sondern auch für den „persönlichen Bedarf“, für den bisher das sogenannte Taschengeld bezahlt wurde. Ob den Worten auch Tagen folgen, werden die kommenden Wochen zeigen. (mü)

2 Kommentare

  1. vratko sagt:

    Lieber Herr de Maiziere,
    von Ihren Beruhigungspillen für das Volk haben wir jetzt wirklich die Faxen dicke, es reicht!!!

  2. Der Rechner sagt:

    „So verlangt Innenminister Thomas de Maizière (CDU), daß alle Flüchtlinge, für deren Asylverfahren (nach den Dublin-Regeln) ein anderer Staat zuständig wäre, nur noch den “Reisebedarf” dorthin erhalten.“

    Jetzt schon? Etwa 600.000 Asylbetrüger zu spät.

    Dies gälte für alle Flüchtlinge, die etwa über Ungarn, Österreich, Kroatien oder Italien eingereist sind und dort registriert wurden?

    Leider verkehrt, Herr de Maizière. Auch wer sich der Registrierung im ersten sicheren Aufenthaltsland entzogen hat ist dazu verpflichtet, sich dort und nirgendwo anders um Asyl zu bewerben. Was heißt, daß 99,9% der illegalen Einwanderer dahin zurückzuschicken sind, wo sie unmittelbar hergekommen sind.

    Nichts desto trotz – ein Schritt in die richtige Richtung ist das. Auf die Schrittweite kommt es entscheidend an, um einen spürbaren Effekt feststellen zu können.

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