FPÖ-Hymne 2015: „Immer wieder Österreich“ – Freiheitliche mit Wahlkampfauftakt in Wien

9. September 2015

Wien. Vor rund 5.000 begeisterten Besuchern fand am 4. September am Viktor-Adler-Markt der freiheitliche Wahlkampfauftakt für die Wiener Landtagswahl am 11. Oktober statt. Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) führt derzeit landesweite Umfragen an und kann sich auf einen Erfolg bei den bevorstehenden Landtagswahlen in der Hauptstadt einstellen. Parteichef Heinz-Christian Strache tritt selbst als Oberbürgermeisterkandidat in Wien an.

Strache betonte im Rahmen des Wahlkampfauftaktes: „Am 11. Oktober müssen wir dafür sorgen, daß Wien weiterhin unsere Heimat bleibt. Eine Heimat, in der man sich wohlfühlt, eine Heimat, in der man sich nicht fürchten muss, eine Heimat, in der man den anderen versteht.“

Zum Wahlkampfauftakt wurde auch das Video zur FPÖ-Hymne „Immer wieder Österreich – Bleib mei Heimat du mei Wien“ des populären Sängers Werner Otti präsentiert. Im Mittelpunkt des Videos stehen neben Bundesparteiobmann Strache sein Stellvertreter Johann Gudenus und die beiden Generalsekretäre Herbert Kickl und Harald Vilimsky. (sp)

2 Kommentare

  1. Eidgenosse sagt:

    Finde ich nicht – hört sich doch ganz professionell an. Auch wenn die FPÖ Mängel wie jede Partei hat, so ist sie den nationalen Interessen am nächsten. Ansonsten müsste jeder seine eigene Partei gründen – wenig sinnvoll.

  2. vratko sagt:

    Für die FPÖ wünsche ich mir einen haushohen Sieg bei dieser und den anderen Wahlen! Und lasst Euch nicht von irgendwelchen V-Leuten auf’s Glatteis führen!! Überrumpelt jeden, der mit irgendwelchen dummdoofen dritte-Reich-Parolen und sonstigen üblen Hetzsprüchen auf sich aufmerksam macht und führt ihn als störenden Provokanten der Staatsmacht vor. Haltet Eure Ansammlungen sauber von diesen vom Staat alimentierten Unruhestiftern. Das gleiche gilt jetzt auch für PEGIDA!! Steter Tropfen höhlt den Stein!! Die Politokratie hat jetzt entgültig ihr wahres Gesicht und damit gleichzeitig ihre Schwachstelle gezeigt! Jetzt ist die Zeit, den GG Art.20 Abs 4 auf Grund der ersten beiden Absätze mit Leben zu füllen und zur Anwendung bringen!!

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