Berlin. Für ein künftiges Verbot von Gentechnik auf deutschen Feldern soll es hohe Hürden und nur landesspezifische Vorgaben geben. Das sieht ein Entwurf der Gentechnik-Novelle von Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) vor.
„Die Landesregierungen werden ermächtigt, (…) den Anbau eines gentechnisch veränderten Organismus (…) zu beschränken oder zu untersagen“, heißt es in dem Entwurf, aus dem die „Rheinische Post“ zitiert. Diese Einschränkung müsse allerdings im Einklang mit EU-Vorgaben stehen, verhältnismäßig und nicht „diskriminierend“ sein und sich auf „zwingende Gründe“ stützen. Dabei wird unter anderem Bezug zu umweltpolitischen oder agrarpolitischen Zielen, zur Bodennutzungen und zur Wahrung der öffentlichen Ordnung genommen. Der Gesetzentwurf beschränkt das Verbot auf den professionellen Anbau. Anpflanzungen „zugelassener gentechnisch veränderter Organismen zu Forschungszwecken“ sind demnach weiter möglich. Die Länder haben nach dem Entwurf ausdrücklich auch die Möglichkeit, einzelne Verbote oder Beschränkungen aufgrund künftiger neuer Erkenntnisse wieder rückgängig zu machen. (lp)