Berlin. Sogenannte V-Leute des Verfassungsschutzes und verdeckte Mitarbeiter der Geheimdienste sollen nach Verbrechen künftig straffrei ausgehen, wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht.
Die Staatsanwaltschaft soll demnach künftig von einer Verfolgung absehen können, wenn die Gesetzesbrüche zur Gewinnung und Sicherung von Informationen „unumgänglich“ seien und dazu beitrügen, Straftaten nach dem G-10 Gesetz aufzuklären. Dazu zählen Delikte wie Mord, Totschlag, Geiselnahme oder Volksverhetzung. Das berichtet die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ unter Berufung auf einen Gesetzentwurf von Innenminister Thomas de Maizière (CDU), der derzeit offenbar mit den Ländern abgestimmt wird und über den das Blatt erstmals im Januar berichtete.
Nach aktuellem Stand soll das Kabinett das Gesetz bereits Ende März parlamentarisch auf den Weg bringen. Mit der Initiative erfüllt de Maizière eine Forderung der Geheimdienste nach mehr Rechtssicherheit für ihre Mitarbeiter. Ausdrücklich wird für den Bundesnachrichtendienst (BND) die gleiche Regelung anvisiert. Der „Freibrief“ soll allerdings nicht gelten, wenn die zu erwartende Strafe höher als ein Jahr ist und wenn sie nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. (lp)