Zentralrat der Muslime: Kopftuchverbot „Rückschlag für die Integrationspolitik“

26. September 2014
Zentralrat der Muslime: Kopftuchverbot „Rückschlag für die Integrationspolitik“
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), Aiman Mazyek, bedauert das Kopftuch-Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt als „Rückschlag für die Integrationspolitik in Deutschland“.

Für die betroffene Krankenschwester, die gegen das Kopftuchverbot ihres Arbeitgebers, der evangelische Kirche, geklagt hatte, sei das Urteil „eine persönliche Tragödie“, erklärte Mazyek gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Sie hat viele Jahre für diesen Arbeitgeber gearbeitet. Daß sie dies nun nicht mehr darf, weil sie ein Kopftuch trägt, ist menschlich tragisch und auch sozial bedauerlich.“ Insgesamt sei das Urteil allerdings „erwartbar“ gewesen, stehe es doch „in einer Reihe mit weiteren Richtersprüchen, die den Sonderstatus der Kirchen in Deutschland bestätigen“, sagte der ZMD-Vertreter. Das Urteil habe „auch eine Schlagseite, was integrationspolitische Signale angeht“. Man müsse die Frage stellen, „inwiefern ein solche Rechtsprechung noch zeitgemäß“ sei: „Heutzutage ist es Aufgabe von erfolgreichen Unternehmen, sich weltoffen aufzustellen“, so Mazyek. (lp)

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