Linke Gewalt: Bezahlt der DGB künftig „Zivilen Ungehorsam“?

29. August 2014
Linke Gewalt: Bezahlt der DGB künftig „Zivilen Ungehorsam“?
National
0
Foto: Symbolbild

Berlin. Es ist kein Geheimnis, daß sich auch Mitglieder des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zusammen mit linksradikalen Gruppierungen an den üblichen „breiten Bündnissen gegen Rechts“ beteiligen.

Bei den „Gegendemonstrationen“ gegen „rechts“ kommt es immer wieder zu Aktionen des „Zivilen Ungehorsams“ oder Gewalttaten, die danach manchmal behördliche Ordnungsgelder für die betroffenen Aktivisten zur Folge haben. Ein Beschluß des vor kurzem zu Ende gegangenen DGB-Gewerkschaftstages läßt sich so lesen, daß solche Ordnungsgelder für linke Aktivisten künftig „solidarisch“ aus der Gewerkschaftskasse bezahlt werden könnten.

Im Rahmen bundesweit zahlreicher Programme zum „Kampf gegen Rechts“ werden linksextreme Gruppen und Einzelpersonen vom Staat jährlich mit einem zweistelligen Millionenbetrag mitfinanziert. Um eine solche Unterstützung extremistischer Strukturen mit Steuergeldern zu unterbinden, hatte die damalige Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) die sogenannte „Demokratieerklärung“ eingeführt. Diese auch als „Extremismusklausel“ bezeichnete Vorgabe verlangt den Mittelempfängern ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ab.

Außerdem haben sie dafür „Sorge zu tragen, daß die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten“. Auf Druck der SPD wurde Anfang des Jahres die 2011 eingeführte Extremismusklausel von der Koalition wieder abgeschafft.

So ist für die Erhaltung der linksextremen Strukturen und auch für die erheblichen Reisekosten der teilweise gewaltbereiten Berufsdemonstranten gesorgt. Das ist auch erforderlich, denn bei den Demonstrationen kommt es in aller Regel zu zahlreichen Gesetzesverstößen, die normalerweise nicht geahndet werden. Sie erfolgen schließlich aus „antifaschistischen“ Motiven, dürfen sich also einer breiten gesellschaftlichen Zustimmung sicher sein. Doch manchmal läuft es anders, wenn linke Aktivisten beispielsweise bei der Auflösung von Sitzblockaden in polizeilichen Gewahrsam genommen werden. Dann können für die Betroffenen Kosten in Form von Ordnungsgeldern entstehen, die nicht durch die staatlichen Fördergelder für die Programme zum „Kampf gegen Rechts“ gedeckt werden.

Wird in Zukunft der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einspringen? Mitte Mai wurde ein dies nahelegender Antrag (B 002) auf dem Bundeskongreß des DGB in Berlin angenommen. Er wurde vom DGB-Jugendausschuß eingereicht und befürwortet ein „umfassendes Streikrecht unter Einschluß des politischen Streikrechts“ sowie weitere Aktionsformen des politischen Kampfes auf der Straße.

So heißt es in Antrag B 002: „Der DGB sieht Aktionen des Zivilen Ungehorsams als legitime Aktionen in gesellschaftlichen und betrieblichen Auseinandersetzungen an. Der DGB sieht die aktuellen Blockadeaktionen gegen Naziaufmärsche als eine Form des Zivilen Ungehorsams und als Auftakt einer theoretischen Debatte und praktischen Auseinandersetzung rund um das Potential von Aktionen des Zivilen Ungehorsams für die Entwicklung neuer Arbeitskampfformen und Aktionen in weiteren gesellschaftlichen Auseinandersetzungen bis hin zum politischen Streik an. Menschen, die in Folge der Teilnahme an gewerkschaftlichen Aktionen Zivilen Ungehorsams mit der Polizei in Kontakt geraten sind, müssen mindestens bis zur endgültigen Aufklärung solidarisch unterstützt werden. (…) Der DGB beteiligt sich aktiv an Gegenprotesten zu RassistInnen bzw. Neonaziaufmärschen, Kundgebungen und ähnlichem. Das Mittel der Blockade als Form des zivilen Ungehorsams ist dabei eine mögliche Form des Widerstandes.“

Der DGB-Bundesjugendsekretär Florian Haggenmiller kommentierte diese Positionierung in der früheren SED-Zeitung „Neues Deutschland“: „Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die in Dresden bei den Protesten in Gewahrsam kamen, Ordnungsgelder bezahlen mußten. Wir wollten, daß diese auch von der Gesamtorganisation solidarisch unterstützt werden. Das war bislang noch nicht da. Darum freuen wir uns sehr.“

Durch die Annahme des Antrags B 002 durch das oberste Beschlußorgan des DGB gehört der „Zivile Ungehorsam“ nunmehr zu den offiziellen Aktionsformen des DGB und wird damit als legitimes Mittel anerkannt. Werden DGB-Aktivisten bei Demonstrationen von der Polizei von der Straße getragen und danach mit Ordnungsgeldern belegt, könnten diese zukünftig „solidarisch“ von der Dachgewerkschaft übernommen werden, bezahlt aus den Mitgliedsbeiträgen der Arbeitnehmervertretung. Zusammen mit den staatlichen Fördergeldern ergibt sich damit eine weitere Stärkung der Schlagkraft der Kämpfer „gegen rechts“. (ds)

Nachtrag vom 24. Februar 2015:

Inzwischen ließ der DGB allerdings anwaltlich mitteilen, er zahle keine Ordnungsgelder für Demonstrationsteilnehmer und habe das auch nicht angekündigt. So weit geht die beschlossene Solidarität also doch nicht.

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.