„Islamischer Staat“: Sympathie-Werbung für Islamisten unter Strafe stellen?

15. August 2014
„Islamischer Staat“: Sympathie-Werbung für Islamisten unter Strafe stellen?
National
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Foto: Symbolbild

Berlin/Damaskus/Bagdad. Wolfgang Bosbach, Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestages, fordert, Sympathie-Werbung für islamistische Gruppierungen wie den „Islamischen Staat“ (vormals „Islamischer Staat im Irak und Syrien“, ISIS) unter Strafe zu stellen.

Bosbach sagte der „Westdeutschen Zeitung“, auch das werbende Auftreten für eine Terrororganisation gefährde die innere Sicherheit Deutschlands „in erheblichem Maße“. Dabei sei egal, ob es sich um eine in- oder ausländische Terrorgruppe handele. Er verwies darauf, daß die Strafbarkeit der Werbung für solche Gruppen bei der Reform des §129b StGB (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland) unter der rot-grünen Bundesregierung 2002 abgeschafft worden sei. „Jetzt zeigt sich, wie problematisch das war“, sagte Bosbach unter Hinweis auf jüngste Zwischenfälle mit Sympathisanten des „Islamischen Staats“ in verschiedenen deutschen Städte. (lp)

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