Europäischer Gerichtshof: Deutschtest für türkische Ehepartner gekippt

10. Juli 2014
Europäischer Gerichtshof: Deutschtest für türkische Ehepartner gekippt
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, daß Sprachtests für türkische Staatsbürger, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen, gegen ein Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei verstoßen.

Die sogenannte Stillhalteklausel aus den 70er Jahren verbiete neue Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit, urteilte das Gericht. Ein nicht bestandener Deutschtest mache den Nachzug des Ehegatten unmöglich, ohne daß die Umstände im Einzelfall noch einmal geprüft würden, so das Gericht nach Angaben von „tagesschau.de“. Hierdurch werde die Zusammenführung von Familien erschwert, die jedoch die die Lebensqualität bereits hier lebender Türken erhöhen könne. Die Sprachtests waren 2007 eingeführt worden und sollten zu einer besseren Integration führen. (lp)

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