Schweiz: SVP fordert komplette Abschaffung des „Anti-Rassismus-Gesetzes“

9. April 2014

Foto: Wikimedia/Roland Zumbühl, CC BY-SA 3.0

Bern. Die Schweiz macht es wieder einmal vor. Nach dem erfolgreichen Referendum gegen die Massenzuwanderung sorgt die Schweizerische Volkspartei (SVP) jetzt erneut für Schlagzeilen.

Jetzt fordert die SVP die ersatzlose Streichung des sogenannten „Anti-Rassismus-Gesetzes“. Dieses habe sich seit seiner Einführung vor zwanzig Jahren „nicht bewährt“ und statt dessen zu einem „Richter- und Denunziantenstaat“ geführt, kritisierte der stellvertretende SVP-Chef Gregor Rutz. Seither sei es „zu Rechtsunsicherheit, zu Mißbräuchen und immer wieder zu nicht nachvollziehbaren Prozessen“ in der Schweiz gekommen, zitiert die „Neue Zürcher Zeitung“ den SVP-Vize. Seine Partei habe daher einen entsprechenden Antrag ins Parlament gebracht.

Das Anti-Rassismus-Gesetz wurde 1994 in einer Volksabstimmung mit 54,6 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Auch die 1995 ins Leben gerufene außerparlamentarische Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) soll nach Willen der SVP abgeschafft werden – es handelt sich um eine der üblichen Denunziantenbehörden nach dem Muster der diversen „Fachstellen“ gegen „Rechtsextremismus“, die es auch hierzulande zuhauf gibt, um eine offene Diskussion über die Risiken und Nebenwirkungen der Zuwanderung zu tabuisieren und möglichst zu unterbinden.

Rutz sagte dazu: „Die Schweiz braucht keine staatlichen Kommissionen, die sich darüber äußern, welche Meinungen opportun sind und welche nicht.“ In einer direkten Demokratie sei der mündige Bürger selbst in der Lage, sich ein Bild von den verschiedenen Meinungen zu machen.

Die Sozialdemokratischen Partei (SP) wies die Kritik an dem Gesetz zurück. „Der Artikel hat sich bestens bewährt“, sagte der SP-Abgeordnete Daniel Jositsch. „Rassismus ist keine Meinung wie jede andere“, pflichtete ihm die EKR-Vorsitzende Martine Brunschwig-Graf zu. Man sei keine „Meinungspolizei“, sondern gehe „bei eindeutig rassistischen Äußerungen“ mit seiner Kritik an die Öffentlichkeit.

Rutz sieht dagegen das Gesetz „im Spannungsfeld mit zentralen Prinzipien unserer liberalen Rechtsordnung.“ So würde es im übrigen auch Thilo Sarrazin sehen, der erst dieser Tage mit einem neuen Bestseller von sich reden macht. Titel: „Der neue Tugend-Terror“. Genau darum geht es.

Dieser Artikel erschien zuerst in „Der Schlesier“.

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