Bulgarien: Verfassungsgericht kippt Verbot des Verkaufs von Ackerland an Ausländer

5. Februar 2014

Demonstration von Ataka (Foto: HomoByzantinus, CC BY-SA 3.0)

Sofia. Das bulgarische Verfassungsgericht hat eine Parlamentsentscheidung gekippt, derzufolge das Ende 2013 ausgelaufene Verbot des Agrarlanderwerbs für Ausländer bis 2020 ausgedehnt werden sollte.

Die Verlängerung widerspreche sowohl der Verfassung als auch dem EU-Beitrittsvertrag, hieß es laut der Nachrichtenagentur dpa in der Urteilsbegründung. Das damit außer Kraft gesetzte neue Verbot war im Oktober 2013 auf Antrag der rechten Ataka beschlossen worden. Ataka-Chef Wolen Siderow begründete den Vorstoß seinerzeit mit den niedrigen Preisen für Ackerland: “Bulgarisches Land ist mehr als zehnmal billiger als mitteleuropäisches”. Er befürchtete auch, daß Käufer aus der benachbarten Türkei gezielt Land erwerben und damit Bulgarien “islamisieren” könnten. Etwa zehn Prozent der Bevölkerung Bulgariens sind ethnische Türken. Ataka ist seit Anfang 2013 an der bulgarischen Regierung beteiligt, nachdem die Partei bei der Parlamentswahl 7,3 Prozent der Stimmen erreichte.

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