Justitia (Foto: flickr/dierk schaefer, CC BY 2.0)
München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Abschiebung eines in Deutschland geborenen und aufgewachsenen türkischen Staatsangehörigen mit einer minderjährigen Tochter bestätigt, der wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden ist.
Aufgrund einer Einzelfallprüfung habe sich herausgestellt, daß sein individuelles Verhalten gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft darstelle, so die Urteilsbegründung. Dies sei nach den vom Kläger im Ergebnis nicht bestrittenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts der Fall. Es treffe zwar zu, daß die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, Ehe und Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurückdränge, wenn die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik stattfinden könne – angesichts der Schwere der vom Kläger begangenen Straftat und der von ihm ausgehenden Wiederholungsgefahr sei es hier jedoch ausnahmsweise hinzunehmen, wenn die persönlichen Kontakte zwischen ihm und seiner Tochter zukünftig nur noch durch Post, Telefon, Internet sowie gelegentliche Besuche aufrechterhalten werden könnten. In Anbetracht der erheblichen Wiederholungsgefahr, die nach seiner Persönlichkeitsstruktur, seiner bisherigen kriminellen Karriere und seinem Verhalten in der Haft vom Kläger ausgehe, stelle seine Ausweisung auch keine unangemessene Beeinträchtigung des Rechts auf Familienleben nach der Europäischen Menschenrechtskonvention dar.