AfD-Richtungsstreit: Lucke pfeift Gegner von rechtskonservativem Hessen-Vize Hübner zurück

11. November 2013

Die AfD-Spitze auf dem Gründungsparteitag in Berlin (v.l.n.r.): Frauke Petry, Konrad Adam, Bernd Lucke (Foto: ZUERST!-Archiv)

Frankfurt. Der Richtungsstreit innerhalb der Euro-kritischen AfD geht weiter. Parteichef Bernd Lucke wies Teile des hessischen Landesvorstands zurecht, die den rechtskonservativen Vize-Vorsitzenden Wolfgang Hübner aus der Partei ausschließen wollen.

Wie die „Frankfurter Rundschau“ am Donnerstag unter Berufung auf Parteikreise berichtete, habe das Schiedsgericht der Landespartei den Ausschluß von Hübner so wie drei weiteren Vorstandsmitgliedern beschlossen. Ihnen werde vorgeworfen, an Sitzungen nicht teilgenommen zu haben und die Arbeit des Vorstands zu blockieren. Da Beschlüsse einer Zweidrittelmehrheit bedürften, sei der Vorstand beschlußunfähig, wenn vier Mitglieder fehlten, berichtete das Blatt. Ein weiterer Ausschlußgrund sei außerdem Hübners Fraktionsvorsitz bei den Freien Wählern im Frankfurter Stadtparlament, Doppelmitgliedschaften in zwei verschiedenen Parteien seien nämlich grundsätzlich verboten.

Allerdings stimmt dies erstens nicht vollumfänglich und zweitens handelt es sich bei den Freien Wählern in Frankfurt um einen Verein – weswegen sich am selben Tag auch Parteichef Bernd Lucke einschaltete. Er widerspreche dem hessischen Vorsitzenden Eberhard von dem Bussche ungern, könne aber „Falschinformationen dieser grundsätzlichen Art nicht einfach im Raum stehen lassen“, so Lucke in einer E-Mail, die ZUERST! vorliegt. Der Bundesvorstand habe am 21. März beschlossen, daß aufgrund der gemeinsamen Vergangenheit beider Parteien in der AfD-Vorläuferorganisation „Wahlalternative 2013“ eine „Doppelmitgliedschaft in der Alternative für Deutschland und den Freien Wählern gemäß §2(2) Bundessatzung zugelassen“ werde, obwohl es sich bei den Freien Wählern um eine konkurrierende Partei handle. Allein schon deshalb liege ein Widerspruch zum Parteiengesetz oder zum Bundeswahlgesetz nicht vor, so Lucke. Darüber hinaus sei „die gleichzeitige Mitgliedschaft in der AfD und in Freien Wählergemeinschaften (…) in der Satzung der AfD nicht untersagt“.

Hübner selbst wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück und vermutete hinter dem Vorgehen politische Gründe der beiden Landesvorsitzenden von dem Bussche und Albrecht Glaser. Auf Anfrage der „Frankfurter Rundschau“ forderte er die Einberufung eines außerordentlichen Parteitags. Rechtliche Auseinandersetzungen seien nicht der geeignete Weg, das Problem müsse „politisch gelöst werden“.

> Trotz Luckes Abgrenzung: AfD-Politiker treffen UKIP-Chef Nigel Farage
> AfD-Richtungsstreit: Liberaler Flügel will FDP ersetzen – und erntet Widerspruch

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert