Gericht: Suche nach Mitarbeitern mit „ausgezeichneten Deutschkenntnissen“ ist diskriminierend

25. Oktober 2013

Justitia (Foto: flickr/dierk schaefer, CC BY 2.0)

Graz. In Österreich wird Deutsch diskriminiert: Wer Mitarbeiter mit „ausgezeichneten Deutschkenntnissen“ sucht, verstößt gegen das österreichische Gleichbehandlungsgesetz (in Deutschland: Allgemeines Gleichstellungsgesetz).

Die skurrile Entscheidung fällte jüngst eine steirische Behörde und wies damit eine Berufung ab. Der Fall: Eine Tankstellenbetreiberin hatte in einem Stelleninserat von sich bewerbenden Personen „ausgezeichnete“ Deutschkenntnisse gefordert. Das ist nach Auffassung des Unabhängigen Verwaltungssenats für die Steiermark (UVS) nicht zulässig, der gleichzeitig den Widerspruch gegen eine vorangegangene Ermahnung ablehnte. Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz sieht vor, daß ein Arbeitsplatz nicht in diskriminierender Weise ausgeschrieben werden darf. Im vorliegenden Fall der gesuchten „Tankstellenmitarbeiter/in (brutto € 7,12)“ – wären „gute“ Deutschkenntnisse ausreichend gewesen.

In der UVS-Begründung heißt es wörtlich: „In der Regel ist davon auszugehen, daß darüber hinausgehende hervorragende Kenntnisse der deutschen Sprache bei Migrationshintergrund nicht vorliegen, weshalb das Inserat einen gewissen Personenkreis von vornherein von einer Bewerbung abhalten sollte.“ Deshalb liege eine „mittelbare Diskriminierung“ vor, so der UVS.

Der Magistrat Graz hatte es seinerzeit bei einer Ermahnung belassen – die Ermahnte legte gleichwohl dagegen Widerspruch ein. Das Verfahren wurde in der Berufungsvorentscheidung eingestellt, die Antidiskriminierungsstelle Steiermark, die auch Parteienstellung hat, setzte diese jedoch außer Kraft und stellte einen Vorlageantrag an die Berufungsinstanz.

In einer Stellungnahme, die sich auf kritische Medienberichte bezog, stellte die Antidiskriminierungsstelle u.a. fest: „In der realen Dynamik des österreichischen Arbeitsmarktes geht es weniger um die durchaus legitime Qualifikationsanforderung ‚Deutschkenntnisse‘, sondern um die Frage: Gehört die sich bewerbende Person zu ‚uns‘ oder nicht? Und das hat nichts mit beruflicher Qualifikation oder Fähigkeit zu tun sondern mit Diskriminierung.“

Das wird man sich merken müssen. In Österreich – und sicher auch bald hierzulande – entscheiden also mittlerweile die Behörden, wer zu „uns“ gehört und wer nicht. Und: Eine überdurchschnittlich gute Beherrschung der deutschen Sprache kann offenbar ein handfester Nachteil sein, jedenfalls in den Augen unserer Behörden. Und das ist schon ein starkes Stück. Es belegt einmal mehr, daß aus der Nicht-Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen inzwischen eine glatte Privilegierung geworden ist. Die Benachteiligten sind die Einheimischen.

Dieser Artikel erschien zuerst in „Der Schlesier“.

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