Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Drogendealender Nigerianer darf nicht abgeschoben werden

12. September 2013

Flagge der Schweiz (Foto: Wikimedia/Roland Zumbühl, CC BY-SA 3.0)

Straßburg/Bern. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, daß ein verurteilter Nigerianer nicht aus der Schweiz abgeschoben werden darf, da er dort Kinder hat.

Das Urteil zugunsten des 41-jährigen verurteilten Drogendealers ist endgültig: Der Ausschuß der Großen Kammer des Gerichts in Straßburg hat ein entsprechendes Gesuch der Schweiz abgelehnt, wie „20 Minuten“ berichtet. Der Nigerianer reiste 2001 unter falschem Namen ein und beantragte Asyl. Zwei Jahre später heiratete er eine Schweizerin, mit welcher er gemeinsame Zwillingstöchter zeugte. Im Jahr 2006 schließlich wurde er in Deutschland beim Import von 257 Gramm Kokain gefasst, worauf er eine dreieinhalbjährige Haftstrafe verbüßen mußte. Nach seiner Rückkehr in die Schweiz trennte er sich von seiner Frau, heiratete erneut und zeugte ein weiteres Kind mit einer weiteren Schweizerin; die Familie kostete den Steuerzahler seither 165.000 Franken Sozialhilfe. Konservative und rechte Politiker kritisierten das Urteil, die Grünen begrüßten es.

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