Irland: Auf Einbrecher darf geschossen werden

31. Mai 2013

Dublin. Wer sich in Deutschland zum Schutz seines Eigentums mit Waffengewalt gegen einen Einbrecher zur Wehr setzt, findet sich häufig selbst auf der Anklagebank wieder, wobei der Einbrecher als Kläger auftritt.

Die meisten Europäer werden von ihren Regierungen zunehmend entwaffnet und so Kriminellen mit Schußwaffen hilflos ausgeliefert. In Irland geht man andere Wege. Dort ist es seit Anfang 2012 legal, „vernünftige Gegenwehr“ gegen Eindringlinge zu leisten, um das Eigentum und die Familie zu schützen. Damit sei das Recht wieder auf der Seite der Hausbesitzer, die Opfer eines Einbruchs geworden sind, „wie es schon immer hätte sein sollen“, kommentierte die irische Polizei die Gesetzesänderung. Die irische Gemeinschaft der Polizeiinspektoren (AGSI) ließ vor Einführung des Gesetzes verlauten, die aktuelle Situation, die Hausbesitzer gesetzlich dazu verpflichtet, sich vor Einbrechern zurückzuziehen, sei nicht tolerierbar.

Der irische Bürgerrechtsrat hingegen kritisierte das Gesetz und bezeichnete es als „Lizenz zum Töten“: „Das Gesetz ermuntert die Menschen, tödliche Angriffe zur Verteidigung ihres Eigentums zu führen“, verkündete der Ratsvorsitzende Mark Kelly. Um zu wissen, auf welcher Seite er steht, reicht es, zu vernehmen, daß seiner Meinung nach das neue Gesetz gegen die Menschenrechte verstoße. Es enthalte „ungenügenden gesetzlichen Schutz, um das Recht auf Leben der Hausbesitzer oder Eindringlinge zu schützen“.

Das Gesetz mit der Bezeichnung „Criminal Law (Defence and the Dwelling) Act 2011“ legt explizit fest, daß im Falle eines Einbruchs keine Verpflichtung besteht, sich von seiner Wohnung zurückzuziehen. Ein Bewohner darf Gewalt gegen einen Einbrecher anwenden, wenn er der Meinung ist, dieser habe sein Eigentum für das Begehen eines Verbrechens betreten, wenn der Rahmen der Gewalt notwendig ist, um sich selbst, andere oder Eigentum zu beschützen oder das Verbrechen zu verhindern. Gewalt mit Todesfolge ist in diesem Rahmen nicht ausgenommen. Auch kann der verteidigende Bewohner nicht für Verletzungen oder Schäden haftbar gemacht werden, die aus solcher Verteidigung hervorgehen und dem Eindringling erwachsen.

Ein ähnliches Gesetz würde in Deutschland zu einem Aufschrei der Gutmenschen führen. Schließlich würde es mobile „Fachkräfte“ aus Südosteuropa, die derzeit Deutschland zahlreich bereichern und weit überproportional häufig an Einbruchsdelikten beteiligt sind, bei ihrer kulturell tradierten Tätigkeit aufs höchste gefährden.

Dieser Artikel erschien zuerst in „Der Schlesier“.

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.