Eignung für Polizeidienst: Gericht schafft Mindestgröße für Polizistinnen ab

6. April 2016
Eignung für Polizeidienst: Gericht schafft Mindestgröße für Polizistinnen ab
National
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Foto: Symbolbild

Schleswig/Kiel. Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat die Mindestgröße für Polizistinnen gekippt. Damit gab das Gericht der Klage einer Polizeibewerberin statt, die 2014 wegen ihrer Körpergröße abgelehnt worden war.

Bisher lag die erforderliche Mindestgröße für Polizistinnen in Schleswig-Holstein bei 1,60 Metern. Die damals 20jährige Abiturientin war daher mit ihren 1,58 Metern als zu klein abgelehnt worden. Das Land Schleswig-Holstein hatte die Entscheidung nicht nur mit Blick auf die Polizeilaufbahn-Verordnung, sondern auch mit einsatztaktischen Bedenken begründet. So sei es mitunter problematisch, für kleine Polizisten passende Ausrüstung bereitzustellen.

Das Verwaltungsgericht argumentierte in seinem Urteil hingegen, daß die Bewerberin „hervorragende Ergebnisse im Eignungstest“ erzielt habe. Auch sei sie „in körperlicher Hinsicht schlicht und ergreifend fit“, schreiben die „Kieler Nachrichten“. Außerdem sei die gebürtige Iranerin durch ihren „ethnischen, kulturellen und sprachlichen Hintergrund“ geeignet, Polizistin zu werden.

Das Innenministerium teilte über einen Sprecher jedoch mit, man werte das Urteil derzeit aus. Es werde geprüft, ob man gegen das Urteil Berufung einlegen werde. Man befürchtet nun eine Signalwirkung durch die Entscheidung des Gerichts. Möglicherweise könnte nun auch die bisherige Mindestgröße für männliche Bewerber von 1,65 Metern gekippt werden. Karl-Hermann Rehr, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Polizei, kommentierte das Urteil mit den Worten: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts macht Einstellungen bei der Polizei sehr viel komplizierter.“

Erfahrene Polizisten äußerten gegenüber Medien Bedenken hinsichtlich kleinerer Beamten bei körperlich schweren Einsätzen. So könnte es zu Schwierigkeiten bei der Sicherung von Demonstrationszügen durch Polizeiketten kommen, wenn einzelne Beamten deutlich kleiner seien.

Im November 2010 war eine Kadettin auf der „Gorch Fock“, dem Segelschulschiff der Marine, tödlich verunglückt. Die junge Frau hätte aufgrund ihrer zu geringen Körpergröße eigentlich nicht auf dem Schiff Dienst tun sollen. Es folgte eine mediale Diskussion über die Voraussetzungen für den Dienst von Frauen in den Streitkräften. (ag)

 

5 Kommentare

  1. Michaela sagt:

    wenn der „ethnische, kulturelle und sprachliche Hintergrund“ ein Merkmal besonderer Eignung ist, dann soll das ja bedeuten, dass Menschen mit „Migrationshintergrund“ bei ansonsten gleicher Eignung geeigneter für den (deutschen !) Polizeidienst wären als Menschen mit deutscher Herkunft (im Sinne des Grundgesetzes)

    Nur mal so zur Verdeutlichung …

  2. Gullinborsti sagt:

    Polizisten sind eh schon Witzfiguren für die Angekommenen, wenn nun noch Zwerge in Uniform mit Gebrüll auf Autorität pochen – ich lach mich tot…

  3. Der Rechner sagt:

    Ein Skandalurteil jagt das andere.

    Es wird wirklich allerhöchste Zeit in der deutschen Richterschaft auszumisten.

    Intelligenztests für alle Richter müssen obligatorisch werden.

    • Der Schreiber sagt:

      Es wird zu noch viel mehr (allerhöchste!) Zeit.

      Deutsche! Steht endlich auf! Für Euer Vaterland, Kinder, Enkel und Landsleute. Jetzt aufstehen!

  4. Dr. Altenburger sagt:

    Und wo bleiben die Milliarden Rettungspakete, für die Polizistinnin, Krankenwchwestern, und Putzfrauen???????????

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