Rechtsweg ausgeschöpft: Karlsruhe weist Schachtschneider-Verfassungsbeschwerde ab

8. März 2016
Rechtsweg ausgeschöpft: Karlsruhe weist Schachtschneider-Verfassungsbeschwerde ab
National
4
Foto: Symbolbild

Karlsruhe. Eine herbe Enttäuschung für alle Anhänger des Rechtsstaates ­– die Verfassungsbeschwerde gegen die Einwanderungspolitik des Kabinetts Merkel wurde vom Bundesverfassungsgericht jetzt zurückgewiesen – ohne Begründung. Der Verfahrensbevollmächtigte der beschwerdeführenden Bürgerinitiative „Ein Prozent”, der ehemalige Professor für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg, Karl Albrecht Schachtschneider, gibt sich nicht nur persönlich enttäuscht. Er sieht jetzt erst recht die Bürger zum Handeln aufgefordert: „Jetzt sind die Bürger mehr denn je gefordert, auf der Herstellung des Rechts zu bestehen”, erklärte Schachtschneider in einer ersten Stellungnahme.

Die Verfassungsbeschwerde war der Öffentlichkeit am 30. Januar vorgestellt worden, am 2. Februar wurde sie dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übergeben. Weniger als drei Wochen später wurde sie nun bereits auf Grundlage des § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG ohne Begründung abgewiesen.

Dabei sei die Verfassungsbeschwerde grundsätzlich von „verfassungsrechtlicher Bedeutung” nach dem Grundgesetz (GG) gewesen, erklärte Schachtschneider in einem Interview mit Götz Kubitschek vom IfS (Institut für Staatspolitik). Sie sollte der Durchsetzung der Rechte der politischen Freiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), dem Recht auf Demokratie und auf Schutz der Verfassungsidentität (Art. 38 Abs. 1 GG) sowie dem Recht auf Widerstand (Art. 20 Abs. 4 GG) dienen.

Im Regelfall dauert die Bearbeitung einer Verfassungsbeschwerde mindestens ein Jahr. Um dieses Procedere zu beschleunigen, wurde eine einstweilige Anordnung beantragt. „Das war angesichts der Lage geboten, weil die Massenzuwanderung schnellstens unterbunden werden mußte und werden muß”, so Schachtschneider. Seiner Einschätzung nach wollte sich das Gericht aus der ganzen Angelegenheit heraushalten: „Das Gericht hat kurzen Prozeß gemacht und sich damit aus der schwierigsten Frage der Politik herausgehalten, die Deutschland seit der Wiedervereinigung hatte.”

Jetzt seien die Möglichkeiten, dem Recht Geltung zu verschaffen, für die Bürger vorderhand ausgeschöpft. Es bleibe allerdings noch die Option eines Austritts aus der Bundesrepublik Deutschland. Notfalls, so Schachtschneider, müsse ein Land den Bund verlassen, wenn der Rechtsstaat nicht auf andere Weise wieder hergestellt werden könne. Grundsätzlich habe jedes Volk das Recht auf Sezession. (mü)

 

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

4 Kommentare

  1. vratko sagt:

    Was ist der Unterschied zwischen der BRD und einer Bananenrepublik?
    So weit nördlich wachsen nun mal keine Bananen!

  2. Eidgenosse sagt:

    Da sehe ich auch die optimistische Haltung von Peter Richter im Inquisitionsprozess gegen die NPD in einem anderen Licht. Es ist den KA-Hofschranzen völlig egal, was im Grundgesetz steht. Das sieht also nach einem Verbot der NPD aus.

  3. Lucki sagt:

    Mir sei eine Korrektur erlaubt:

    Nicht Anhänger des Rechtstaates sind enttäuscht.
    Diese Entscheidung aus purer Feigheit und Pöstchen-Behaltenwollens
    richtet sich frontal gegen den Rechtsstaat selbst.
    Der Karlsruher Mummenschanz hat fertig.

  4. Deutscher Patriot sagt:

    War doch zu erwarten….. nein, es stand von vornherein fest.

    —-

    Wir müssen schon selbst aufstehen. Irgendwelche Juristen werden uns da nicht helfen. Aufwachen und aufstehen! Jetzt!

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.