Nach BGH-Urteil: Mehrere Hooligan-Gruppen lösen sich vorbeugend selbst auf

6. Februar 2015
Nach BGH-Urteil: Mehrere Hooligan-Gruppen lösen sich vorbeugend selbst auf
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Das kürzliche Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Hooligan-Gruppen als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können, hat offenbar zur Selbstauflösung mehrerer entsprechender Gruppen geführt.

Im Januar haben bereits jeweils eine Hooligan-Gruppierung aus Bremen, Hannover, München und Duisburg das Ende ihres teils langjährigen Kollektivs verkündet, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“. Nach Ansicht von Beobachtern treffen die Gruppen damit Vorbeugemaßnahmen. „Die Auflösung soll es der Polizei erschweren, gegen die Hooligan-Gruppierung als Ganzes vorzugehen“, sagte der der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke dem Blatt. Gegen kriminelle Vereinigungen könne der Staat weitgehende Überwachungsmaßnahmen einleiten. Telefonüberwachung und verdeckte Ermittler seien genauso möglich, wie das Vereinsvermögen beschlagnahmt werden könne. Wolfgang Beus, Sprecher des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, betont dagegen: „Egal, ob es Auflösungen gab oder nicht: Wir haben die entsprechenden Personen im Blick und beobachten, ob es Neugründungen gibt. Wenn wir feststellen, daß nach wie vor Straftaten begangen werden, dann gehen wir genauso konsequent dagegen vor.“ Auch eine Gruppe, die sich nach außen hin aufgelöst habe, könne noch immer strafrechtlich als kriminelle Vereinigung bewertet werden, sagt Beus.

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