Dresden. Die „Sächsische Zeitung“ berichtete vor einigen Tagen über einen von zwei Personen durchgeführten Diebstahl in einem Dresdner Juweliergeschäft. Diese waren ausweislich des Fahndungsfotos aus einer Überwachungskamera dunkelhäutig – doch die Täterbeschreibung des Blattes las sich gänzlich anders.
Dort hieß es: „Einer (der Täter) wurde als 30 bis 35 Jahre alt, etwa 1,70 bis 1,75 Meter groß und von kräftiger Statur beschrieben. Er trug Jeans, eine helle Jacke sowie eine helle Strickmütze (…). Sein Komplize soll etwas jünger und auch größer sein, mindestens 1,80 Meter. Er trug eine längere dunkle Wolljacke, eine dunkle Strickmütze und Jeans.“ Obwohl dem Artikel das Fahndungsfoto der Polizei beigefügt war, auf dem die beiden Täter eindeutig als dunkelhäutig zu erkennen sind, folgte der Satz: „Beide sahen auffällig blaß aus.“ Nachdem sich ein Foto des Artikels im sozialen Netzwerk Facebook verbreitete, erhob sich lautstarke Kritik. Tenor: „Lügenpresse“.
Doch auch in einem Artikel auf der Internetseite der nicht mit der „Sächsischen Zeitung“ verbundenen „Dresdner Neuesten Nachrichten“ taucht die Formulierung auf: „Beide sahen auffällig blaß aus“ heißt es auch dort, ansonsten unterscheidet sich der Text jedoch merklich von dem der „Sächsischen Zeitung“. Dies wirft die Frage auf, was es mit der Formulierung auf sich hat. Des Rätsels Lösung: Sie entstammt offenbar einem Polizeibericht. So erschien die Meldung bei den „Dresdner Neuesten Nachrichten“ in der Rubrik „Polizeiticker“, in der täglich zahlreiche Pressemeldungen der Polizei wenig bis gar nicht redaktionell überarbeitet erscheinen. Unklar bleibt allerdings, ob es sich bei der Formulierung um ein unfreiwillig komisches Versehen oder einen besonders raffinierten, politisch (in-)korrekten Scherz der zuständigen Beamten handelt… (lp)
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