Berlin. Wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in einer Studie feststellte, gehört an Schulen und Universitäten Diskriminierung zum Alltag. Demnach fühlt sich jeder vierte Schüler oder Student mit „Migrationshintergrund“ diskriminiert.
Sechs Prozent der Befragten mit einer Behinderung gaben an, benachteiligt, ausgegrenzt oder gemobbt worden zu sein. Auch homosexuelle Schüler berichteten von Beleidigungen. Schüler werden demnach wegen ihrer türkischen oder arabischen Abstammung oft beschimpft, homosexuellen Schülern werde durch Beleidigungen auf dem Schulhof häufig jedes Selbstwertgefühl genommen. Alle Formen von Diskriminierung wirken sich dem Bericht zufolge negativ auf die Leistungen der Schüler aus, wie die erste umfassende Untersuchung dieser Art in Deutschland feststellt.
Natürlich mußte auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer von der CDU, ihren Senf dazugeben und sagte, eine Ausgrenzung von Migranten wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft oder Religion dürfe „nicht toleriert werden“. Andererseits wächst auf einigen Berliner Schulen die Sorge über eine Diskriminierung deutschstämmiger Schüler durch Mitschüler mit Migrationshintergrund. Ein Kreuzberger Rektor erhebt schwere Vorwürfe gegen Moscheevereine. Deutsche Schüler empfänden sich als „abgelehnte, provozierte, diskriminierte Minderheit“, beschreibt ein Kreuzberger Lehrer seine Erfahrungen.
Andere Pädagogen sehen eher einen „politischen Extremismus“ am Werk, der nicht nur Deutsche, sondern alle Nichtmuslime treffe. Norbert Gundacker von der Bildungsgewerkschaft GEW stellte fest, man könne das deutschenfeindliche Verhalten muslimischer Schüler an bestimmten Schulen nicht totschweigen.
In Berlin fühlten sich drei türkische und arabische Schüler auf andere Weise diskriminiert. Sie machten für ihre schlechten Schulleistungen den zu hohen Ausländeranteil in ihrer Klasse verantwortlich und gingen deshalb vor Gericht. Dort vertraten sie die Ansicht, durch den Anteil von 63 Prozent nichtdeutscher Schüler seien sie diskriminiert worden, weil in einer Parallelklasse der Ausländeranteil nur 13 Prozent betragen habe. Deshalb hätten sie trotz ihrer schlechten Schulnoten versetzt werden müssen. Ihre Leistungen wurden zuvor in sechs beziehungsweise neun Fächern mit „mangelhaft“ bewertet.
Die Richter lehnten die Klage nach einem höheren Deutschenanteil in ihrer Klasse ab und urteilten, Schulen mit einem hohen Einwandereranteil seien nicht verpflichtet, deutsche Schüler gleichmäßig auf die Klassen zu verteilen. „Das Gericht konnte nicht feststellen, daß durch die konkreten Umstände an der Schule eine diskriminierende Situation geschaffen wurde.“ Vielmehr seien die schlechten schulischen Leistungen der Kläger für ihre Nichtversetzung verantwortlich.
Eines zeigt dieses Beispiel wieder allzu deutlich: Schuld an den schlechten Leistungen der Migrantenkinder ist die stets allgegenwärtige Diskriminierung. Diese kann sich, wie die vorgenannten Fälle belegen, sowohl durch Anwesenheit als auch durch Abwesenheit von Deutschen manifestieren…
Dieser Artikel erschien zuerst in „Der Schlesier“.