Kampf um die Sperrklausel: Wenn 6,8 Millionen Stimmen unter den Tisch fallen

21. Oktober 2013

Die Qual der Wahl (Foto: flickr/Awaya Legends, CC BY 2.0)

Berlin. Nach dem verpaßten Bundestagseinzug der FDP und der Alternative für Deutschland (AfD) wächst die Kritik an der Fünf-Prozent-Klausel.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele nannte die Hürde gegenüber dem „Spiegel“ dieser Tage „demokratierechtlich bedenklich“. Denn durch die Hürde seien bei der Bundestagswahl immerhin 6,8 Millionen Wahlstimmen unberücksichtigt geblieben. Dies entspricht 15,7 Prozent. Davon hatte die FDP 4,8 Prozent (2,08 Millionen Stimmen) erzielt und die AfD 4,7 Prozent (2,05 Millionen Stimmen).

Auch die noch vor kurzem als hoffnungsvolle Aufsteiger gehandelten Piraten kamen auf 2,2 Prozent (958.507 Stimmen) und die NPD immerhin noch auf 1,3 Prozent (560.660 Stimmen). Bei der Bundestagswahl 2009 hatte die Summe der nicht im Parlament vertretenen Parteien noch sechs Prozent betragen. Angesichts des Ergebnisses der Bundestagswahl nannte der hannoversche Verfassungsrechtsexperte Hans-Peter Schneider eine Absenkung der Sperrklausel für „verfassungsrechtlich geboten“. Auch Ströbele sprach sich für eine niedrigere Hürde von zwei bis drei Prozent aus. Stabile Mehrheiten gebe es auch dann noch im Bundestag.

Eine andere Sperrklausel hat das Bundesverfassungsgericht übrigens bereits gekippt – zur Europawahl im Mai 2014 gibt es in Deutschland erstmals keine Fünf-Prozent-Hürde mehr. Allerdings hat der Bundestag daraufhin prompt eine neue Hürde beschlossen, nämlich bei drei Prozent. Zweck: Ungebetene Oppositionsparteien sollen draußen gehalten werden. Die NPD hat inzwischen auch gegen die neue Sperrklausel in Karlsruhe Klage erhoben.

Dieser Artikel erschien zuerst in „Der Schlesier“.

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