Tiefgreifende Reform: Deutschlands Geheimdienste erhalten viele neue Befugnisse

9. Juli 2026
Tiefgreifende Reform: Deutschlands Geheimdienste erhalten viele neue Befugnisse
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die deutschen Geheimdienste sollen „erwachsen“ werden. Das waren sie in den letzten Jahrzehnten nicht, denn im Gegensatz zu den Geheimdiensten anderer Länder blieben ihnen viele Befugnisse verwehrt. Nur stellvertretend steht dafür die Benutzung scharfer Waffen im Einsatz – weder für die CIA noch für den MI6 war das je ein Problem. Deutsche BND-Beamte hingegen mußten im Bedarfsfall die Hilfe verbündeter Dienste in Anspruch nehmen.

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Nun soll ein 707 Seiten starker Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium die gesetzlichen Grundlagen für Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz grundlegend neu ordnen. Der Entwurf umfaßt 23 Artikel und verfolgt drei Ziele: die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022, eine Stärkung der Fähigkeiten beider Geheimdienste (MAD und BND) angesichts neuer Bedrohungen sowie eine straffere Kontrolle. Trotz knapper Zeit soll das Gesetz noch vor der Sommerpause das Bundeskabinett erreichen.

Den tiefsten Einschnitt erfährt das Verfassungsschutzgesetz, das vollständig neu gefaßt werden soll. Künftig soll der VS erheblich leichter als bisher Auskünfte von Telekommunikationsunternehmen, Postdienstleistern, Plattformbetreibern, Banken sowie Autoherstellern und Werkstätten verlangen können. Darüber hinaus werden verdeckte Wohnungsbetretungen, Online-Durchsuchungen und Quellen-TKÜ neu geregelt. Erstmals schafft der Entwurf außerdem einen Rechtsrahmen für aktive Schutzmaßnahmen gegen Cyberangriffe.

Es geht aber noch weiter. Der Verfassungsschutz soll darüber hinaus – unter engen Voraussetzungen, wie betont wird – Datenverkehr umleiten, digitale Kommunikationsverbindungen unterbrechen, Schadsoftware löschen oder verändern sowie gespeicherte Daten manipulieren dürfen, um „erhebliche“ Gefahren abzuwehren. Solche Maßnahmen sollen auf außergewöhnliche Bedrohungslagen beschränkt bleiben und setzen voraus, daß andere Behörden nicht rechtzeitig eingreifen können. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit soll ausdrücklich gewahrt bleiben.

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Auch der Bundesnachrichtendienst (BND) erhält deutlich größere Handlungsspielräume. Sein Aufgabenspektrum wird um hybride Einflußoperationen, kritische Technologien, Lieferketten, Weltrauminfrastruktur und Künstliche Intelligenz erweitert. Besonders einschneidend ist die Einführung sogenannter „erweiterter nachrichtendienstlicher Maßnahmen“. Bei einer „spezifischen Gefährdungslage“ darf der BND künftig nicht mehr nur Erkenntnisse sammeln, sondern gegnerische Operationen unmittelbar beeinflussen. Damit entsteht erstmals eine gesetzliche Grundlage für aktive Cyberabwehr bis hin zum Umlenken laufender Angriffe oder zum aktiven Abschalten gegnerischer Systeme.

Parallel dazu wird die Kontrolle beider Dienste neu organisiert. Künftig soll der Unabhängige Kontrollrat sowohl den Inlands- als auch den Auslandsnachrichtendienst beaufsichtigen und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten überwachen. Die Zuständigkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten entfällt in diesem Bereich. Bei „Gefahr im Verzug“ dürfen Maßnahmen auch sofort vollzogen werden; die richterähnlich arbeitende Kontrollinstanz muß sie innerhalb von drei Werktagen nachträglich bestätigen.

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Neu geregelt wird außerdem der Einsatz Künstlicher Intelligenz. Lernfähige Systeme dürfen große Datenmengen automatisiert auswerten und sollen Bedrohungen früh erkennen. Für Genauigkeit, Cybersicherheit und regelmäßige Kontrolle schreibt der Entwurf verbindliche Qualitätsanforderungen vor. In kritischen Fällen können automatisierte Analysen sogar unmittelbar operative Schutzmaßnahmen auslösen.

Mit dieser Reform verabschiedet sich Deutschland vom Selbstverständnis seiner Geheimdienste, die bislang nur beobachten durften. MAD und BND orientieren sich damit stärker an den Fähigkeiten anderer Geheimdienste. (rk)

Bild: Pixabay/gemeinfrei

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