Anhaltendes Corona-Unrecht bei der Bundeswehr: MAD drangsalierte Soldatin

29. Juni 2026
Anhaltendes Corona-Unrecht bei der Bundeswehr: MAD drangsalierte Soldatin
National
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Foto: Symbolbild

Leipzig. Dieser Tage gab das Leipziger Bundesverwaltungsgericht einer früheren Stabsunteroffizierin recht, die sich gegen übergriffige Methoden des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) gewehrt hatte. Die Richter befanden die Befehle zur Vorlage des Impfpasses und zur Herausgabe ihres Mobiltelefons für rechtswidrig.

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Der Fall der heute 31jährigen Tanja S. begann am 25. Januar 2023 in der Gothaer Kaserne, wo sie zum Verhör bestellt wurde. Die Soldatin war zum damaligen Zeitpunkt bereits sieben Jahre bei der Bundeswehr. Ihr Ex-Lebensgefährte, ebenfalls Soldat, hatte öffentlich seine Impfverweigerung erklärt; Tanja S. selbst war geimpft, geriet aber dennoch in das Visier der Geheimdienstler, die ihr „Rechtsextremismus“ unterstellten.

Zwei MAD-Männer und ein Major als Vorgesetzter führten sechs Stunden lang ein intensives Verhör, das die Soldatin als Kreuzverhör empfand: „Es war unheimlich, sie wußten Dinge über mich, die sie eigentlich nicht wissen konnten. Ich war ausspioniert worden.“ Nach vier Stunden verlangten die Agenten ihr Handy. Die Frau weigerte sich zunächst, bis man ihr dienstrechtliche Konsequenzen androhte und erklärte: „Sie meinten, das wäre doch ärgerlich für eine Mutter, die ein Haus gebaut hat.“ Daraufhin durchsuchten die Beamten ihre privaten Nachrichten. Auf Anraten ihres Rechtsanwalts Michael Giesen, der ihr riet, weder weitere Antworten zu geben noch ein Dokument zu unterschreiben, beendete die Soldatin das Verhör.

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Die Nachwirkungen waren gravierend: fortan klagte sie über Panikattacken und Herzrasen, ständig fürchtete sie eine Fortsetzung der Befragung. Tage später forderte ihr Major die Vorlage des Impfpasses; Tanja S. konnte ihn nicht finden, erlitt einen Nervenzusammenbruch und wurde vom Truppenarzt krankgeschrieben. Daraufhin leitete der Vorgesetzte ein Disziplinarverfahren ein. Ihr Anwalt kommentierte den nunmehrigen Richterspruch: „In der Corona-Zeit wurden Grenzen überschritten, die in einem Rechtsstaat nicht zur Disposition stehen. Der Beschluß weist Vorgesetzte in ihre Schranken.“

Die Soldatin freilich wurde durch die Behandlung, der sie bei der Bundeswehr ausgesetzt war, dauerhaft traumatisiert. Sie schied inzwischen als dienstunfähig aus der Truppe aus. (rk)

Bild: Pixabay/Gemeinfrei

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