Behörden im Zensurwahn: Höcke-Gespräch soll nachträglich bearbeitet werden

29. Juni 2026
Behörden im Zensurwahn: Höcke-Gespräch soll nachträglich bearbeitet werden
National
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Foto: Symbolbild

Düsseldorf. In jüngster Zeit häufen sich die Zensurversuche bundesdeutscher Behörden auf geradezu unappetitliche Weise. Für weltweite Schlagzeilen sorgt in diesen Tagen die sogenannte Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, die dem mißliebigen Sensationsstreifen „Citizen Vigilante“ von Regisseur Uwe Boll kurzerhand jedwede Altersfreigabe versagte – weshalb der Film in Deutschland nicht gezeigt werden darf.

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Aber noch ein anderer Fall bestätigt, daß es um die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik nicht zum besten bestellt ist. Die Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-Westfalen geht derzeit gegen den Podcaster Ben Berndt vor. Dessen viereinhalbstündiges Gespräch mit dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke im Rahmen seines Formats „Ungescripted“ zählte im April binnen 24 Stunden eine Million Aufrufe, inzwischen sind es sechs Millionen. Die Behörde verlangt eine nachträgliche Überarbeitung der Folge, konkret: eine ergänzende Einordnung zu Höckes Äußerungen über das gegen ihn geführte Strafverfahren. Höcke hatte im Mai 2021 bei einer Veranstaltung in Merseburg die angebliche SA-Parole „Alles für D.“ (der volle Wortlauf darf in Deutschland nicht einmal als Zitat verwendet werden; d. Red.) im Munde geführt. Das Verfahren endete im Mai 2024 mit einer Geldstrafe, im Herbst 2025 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil. Im Podcast bezeichnete Höcke die Entscheidung als absurd und erklärte, die SA habe gar keine Losung gehabt.

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Die Medienaufsicht wertet dies als wissenschaftlich widerlegte Tatsachenbehauptung, der Berndt als Gastgeber nicht entgegentrat. Justiziarin Laura Braam erklärte: „Ein Hinweis dient dazu, auf mögliche Defizite aufmerksam zu machen und dem Anbieter die Chance zu geben, diese einzuordnen oder zu korrigieren, bevor es zu einem Verwaltungsverfahren kommt.“ Berndt weigert sich jedoch: „Der Staat will mich zensieren. Da habt ihr euch den falschen ausgesucht.“ Er befürchte einen Dominoeffekt: „Wenn ich mich unterwerfe, zensieren sich Tausende andere Podcaster potentiell selbst.“ In einem YouTube-Video kündigte er an, sich der „absolut willkürlichen Forderung“ nicht zu beugen.

Berndt hat inzwischen den Anwalt Joachim Steinhöfel eingeschaltet und will es auf ein Verfahren ankommen lassen: „Wenn ich mich jetzt darauf einlasse, dann ist die Büchse der Pandora geöffnet.“ Eine nachträgliche Änderung des Höcke-Beitrags lehnt er ab, allenfalls sei er mit einem „kleinen Hinweis“ einverstanden. „Mir liegt auch nichts daran, die konkrete Aussage von Höcke inhaltlich zu verteidigen“, sagte er gegenüber t-online. Es werde ihn „vielleicht mehrere Tausend Euro kosten“, die Anpassung zu verweigern.

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Es ist nicht das erste Mal, daß Berndts Format beanstandet wird. Frauke Petry erwirkte bereits Kürzungen wegen falscher Behauptungen über ihre Person. Die frühere AfD-Chefin warf Höcke in einem späteren Interview vor, in dem Podcast an mehreren Stellen gelogen zu haben. SPD-Chefin Saskia Esken rief gar zum Werbeboykott auf.

Das Schreiben der LfM ist kein formelles Verfahren, doch bei Weigerung droht ein kostenpflichtiges Beanstandungsverfahren. Seit 2020 hat die Behörde 38 solcher Hinweise verschickt, meist mit der Forderung nach Anpassung beanstandeter Beiträge. Die Grundsatzfrage, ob Medienanstalten Podcasts regulieren dürfen, ist gerichtlich ungeklärt. Das unabhängige Portal „Nius“ klagt bereits gegen einen ähnlichen Bescheid; Berndt-Anwalt Steinhöfel ist dort ebenfalls tätig. (rk)

Bild: Pixabay/Gemeinfrei

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