Diskussion um Sonderstrafrecht für Politiker: „Nicht jeder benötigt den gleichen Schutzmaßstab“

25. Juni 2026
Diskussion um Sonderstrafrecht für Politiker: „Nicht jeder benötigt den gleichen Schutzmaßstab“
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Eigentlich ist das Grundgesetz eindeutig. Es legt in Artikel 3, Absatz 1 fest: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Den Altparteien-Politikern genügt das aber nicht – sie wären gerne „gleicher“ als der Rest ihrer Mitbürger. Deshalb soll nun auf der bevorstehenden Innenministerkonferenz über die Zukunft des besonderen Ehrenschutzes für Politiker beraten werden.

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Den Anstoß dafür liefert die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Sie fordert die Abschaffung der Vorschrift, die faktisch auf eine Privilegierung hinausläuft. Davon betroffen wären auch die Sonderregelungen zu Verleumdung und übler Nachrede gegen Politiker. Zumindest die seit 2021 geltende Verschärfung bei Beleidigungen soll nach ihrem Willen wieder entfallen.

Dafür weht Geiert kräftiger Gegenwind ins Gesicht. Aus Nordrhein-Westfalen kommt scharfer Widerspruch. Das vom Grünen-Politiker Benjamin Limbach geführte Justizministerium hält eine ersatzlose Streichung für „das falsche Signal in dieser Zeit“. In diesem Zusammenhang läßt Limbachs Ministerium ein seltsames Demokratieverständnis erkennen – es argumentiert, eine „rein rechtsdogmatische Betrachtung“ greife zu kurz – nicht jeder benötige „den exakt gleichen Schutzmaßstab bei Beleidigung“ [sic!].

Besonders die kommunale Ebene sieht das Ministerium als schutzbedürftig an. Kommunalpolitiker bildeten das „Fundament unserer Demokratie“ und gerieten immer wieder „im Fokus von zum Teil systematischen Einschüchterungsversuchen“. Anders als Spitzenpolitiker verfügten sie über keinen „großen staatlichen Schutzapparat“.

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In der Debatte zeichnet sich inzwischen ein möglicher Mittelweg ab. Hessens CDU-Justizminister Christian Heinz will sich auf der Justizministerkonferenz dafür einsetzen, daß „lediglich Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker geschützt werden“. Diese würden „immer öfter angegriffen“. Das sei ein Angriff auf „unsere Demokratie“. Ein Privileg blieben Sonder-Schutzbestimmungen dennoch. Mit der Vorstellung, allen Bürgern einfach die vom Grundgesetz geforderten gleichen Schutzrechte zuzuerkennen, kann sich auch die CDU offenbar partout nicht anfreunden. (rk)

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