Berlin. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ist eine linke Überzeugungstäterin, die den Kampf gegen „Rechts“ ganz oben auf ihre politische Agenda gesetzt hat. Jetzt plant sie eine gesetzliche Verschärfung bei der Auswahl ehrenamtlicher Richter. Die Ministerin will damit „Rechtsextremisten“ den Zugang zu Schöffenämtern verwehren. Gegenüber den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland halluzinierte sie: „Der Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für unsere Demokratie.“ Deshalb gelte: „Wer für die Justiz arbeitet, muß mit beiden Füßen auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.“
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Laut der Ministerin mehren sich die Indizien, daß sich immer mehr Personen um ein Schöffenamt bewerben, die „nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen“. Ihr Ministerium bereite deshalb einen Gesetzentwurf vor, „der die Verfassungstreue und die Wahl von Schöffen klarer regeln soll“. Zugleich stellte Hubig klar: wer Schöffin oder Schöffe werden wolle, müsse sich verfassungstreu verhalten. Sie kündigte an: „Das werden wir gesetzlich klarstellen.“
Als Beispiel für Angriffe auf rechtsstaatliche Verfahren verwies die SPD-Politikerin auf Thüringen. Dort werde die Wahl von Verfassungsrichtern blockiert. Eine vergleichbare Entwicklung dürfe sich bei der Besetzung von Schöffenämtern nicht wiederholen. Das Bundesjustizministerium werde deshalb „bald einen Regelungsvorschlag vorlegen, um die Folgen möglicher Blockaden zu mindern“.
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Das Problem ist, daß es einen erheblichen Mangel an ehrenamtlichen Schöffen gibt. Demnach fehlten bundesweit Zehntausende geeigneter Bewerber. Mit zusätzlichen Gesinnungsschranken, wie sie Ministerin Hubig vorschweben, wird dem Problem kaum beizukommen sein. (rk)
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