Berlin. Tausende Demonstranten zogen am Montag durch das Berliner Regierungsviertel und forderten lautstark den Rücktritt von Bundeskanzler Friedrich Merz. Unterstützung erhielten sie dabei von einem Balkon des Bundestages. Mehrere AfD-Abgeordnete, darunter Beatrix von Storch und Stefan Keuter sowie Mitarbeiter ihrer Fraktionen grüßten die Menge und schwenkten eine Deutschlandfahne.
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Die Aktion rief prompt die Bundestagspolizei auf den Plan. Bewaffnete Beamte erschienen auf dem Balkon und erklärten den überraschten Parlamentariern, sie seien wegen der Fahne „hochgeschickt“ worden. Wer den Einsatz veranlaßt hatte, blieb offen. Die Beamten verwiesen auf den Verdacht eines Verstoßes gegen die Hausordnung und forderten die Beteiligten auf, die Flagge nicht weiter zu zeigen.
Beatrix von Storch ließ sich davon nicht beeindrucken. Nachdem die Polizisten den Balkon verlassen hatten, schwenkte sie die Deutschlandfahne erneut.
Nach Paragraph 4 der Bundestags-Hausordnung ist „das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind, ausnahmslos nicht gestattet“. Offenbar wird diese Vorschrift auch auf Fahnen angewendet.
Im aktuellen Fall erklärte einer der eingesetzten Beamten, die Angelegenheit sei noch „in Klärung“. Von Storch reagierte mit Unverständnis. In einem auf X veröffentlichten Video erinnerte sie an die Inschrift „Dem Deutschen Volke“ am Reichstagsgebäude und kündigte an, in der Flaggenfrage nicht nachgeben zu wollen. (rk)
Bildquelle: Bild von Tom auf Pixabay/gemeinfrei
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