Brüssel wieder auf Seiten der Illegalen: EU-Kommission rügt deutsche Grenzpolitik

5. Juni 2026
Brüssel wieder auf Seiten der Illegalen: EU-Kommission rügt deutsche Grenzpolitik
International
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Foto: Symbolbild

Brüssel/Berlin. Es ist immer dasselbe Spiel: kaum hat das Europaparlament nach langem Tauziehen ein verschärftes Rückführungs- und Asylreglement verabschiedet, mauert die Kommission dagegen. Sie hält jetzt die fortgesetzten deutschen Grenzkontrollen für unzureichend begründet. In einer Stellungnahme äußert die Brüsseler Behörde Zweifel an der Argumentation der Bundesregierung und sieht die Voraussetzungen für die Kontrollen an sämtlichen Binnengrenzen nicht ausreichend dargelegt.

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Aus Sicht der Kommission bleibt ungeklärt, weshalb an allen Grenzabschnitten dieselbe Gefährdungslage bestehen soll. Auch die Entscheidung für eine Verlängerung um jeweils sechs Monate werde nicht nachvollziehbar begründet. Die Bundesrepublik hat die Maßnahmen inzwischen bereits dreimal verlängert. Die aktuelle Regelung gilt noch bis Mitte September 2026.

Brüssel drängt stattdessen auf eine Rückkehr zum regulären Schengen-System (also: offene Grenzen und nur stichprobenartige Kontrollen im grenznahen Raum). In einer Mitteilung empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, auf eine schrittweise Beendigung der Binnengrenzkontrollen hinzuarbeiten. Als Alternativen nennt sie gezielte Polizeimaßnahmen sowie moderne technische Verfahren, etwa bei der biometrischen Identifizierung oder Fahrzeugverfolgung.

Zwar räumt die Behörde ein, daß Deutschland mit erheblichen Herausforderungen bei Migration und Asyl konfrontiert sei. Dennoch liefere Berlin keine konkrete Darlegung, wie sich die internationale Sicherheitslage auf einzelne Grenzregionen auswirke. Nach Einschätzung der Kommission läßt sich den vorgelegten Unterlagen nicht entnehmen, in welcher Weise die stationären Kontrollen bestehende Sicherheitsrisiken tatsächlich verringern sollen, insbesondere bei Straftätern, die sich bereits im Land befinden.

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Hinzu kämen zahlreiche Beschwerden von Bürgern und Unternehmen über die Auswirkungen der Maßnahmen. Nach EU-Recht sind Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums zwar zulässig, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit besteht. Die Kommission betont jedoch, daß solche Eingriffe die Ausnahme bleiben müssen.

EU-Migrationskommissar Magnus Brunner verweist auf die Reform des europäischen Asylsystems, den Ausbau des Außengrenzschutzes und sinkende Zahlen bei Asylanträgen sowie irregulären Grenzübertritten. Unter diesen Voraussetzungen sollten die Mitgliedstaaten nach Ansicht Brüssels den Weg zurück zu offenen Binnengrenzen einschlagen – der grenzenlose Binnenverkehr ist eine der großen heiligen Kühe der EU. (mü)

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Ein Kommentar

  1. Doc N sagt:

    Wann kommt endlich der DEXIT?

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