Berlin. Mit einer neuen Broschüre über angebliche antisemitische „Codes und Chiffren“ bestätigt das Bundesamt für Verfassungsschutz einmal mehr sämtliche Kritiker. Das Papier erklärt Begriffe und Themen wie „Weltwirtschaftsforum“, „Wall Street“, „Blackrock“, „Bilderberg-Konferenzen“, „Big Pharma“ oder „Bill Gates“ zu möglichen Trägern antisemitischer Botschaften — selbst dann, wenn keinerlei Bezug zum Judentum besteht. Kritiker sehen zu Recht den Versuch, mißliebige Machtkritik mit einem Totschlagargument unter Generalverdacht zu stellen.
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Offiziell verfolgt der VS das Ziel, „die Urteilskompetenz wie auch die demokratischen Werte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.“ Tatsächlich ruft er aber durch den unreflektierten Einsatz der Antisemitismus-Keule ein Klima der Einschüchterung hervor. Die Broschüre erklärt zwar formal, der jeweilige Zusammenhang sei entscheidend. Gleichzeitig behauptet sie, angeblich harmlose Formulierungen könnten gezielt genutzt werden, um Kritik später als „Mißverständnis“ oder „Überinterpretation“ abzutun. Damit wird jede Verteidigung vorsorglich entwertet.
Besonders weit geht die Argumentation bei prominenten Persönlichkeiten und Institutionen. George Soros, Klaus Schwab oder Bill Gates gelten laut Verfassungsschutz als „Projektionsflächen“ antisemitischer Stereotype. Wörtlich heißt es: „George Soros, Klaus Schwab, Bill Gates: diese Personen dienen als Chiffren für antisemitische Stereotype, indem ihnen unabhängig von ihrer tatsächlichen Herkunft oder Selbstverortung negativ konnotierte, vermeintlich ´jüdische Verhaltensweisen´ zugeschrieben werden.“ Damit gerät selbst eine parteipolitisch völlig unspezifizierte Eliten- oder Machtkritik schnell unter Antisemitismus-Verdacht.
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Kritiker warnen vor einem massiven Angriff auf die Meinungsfreiheit. Das VS-Papier arbeite mit einer ausufernden Kontaktschuldlogik und dehne den Begriff des Antisemitismus bis zur Unkenntlichkeit aus. Besonders gravierend ist der Vorwurf, die Broschüre richte sich gezielt gegen oppositionelle oder regierungskritische Stimmen. Denn auch Kritik an Corona-Maßnahmen oder an Pharmaunternehmen wird in dem Dokument pauschal in die Nähe von „Rechtsextremisten, Reichsbürgern, Selbstverwaltern und Verschwörungsideologen“ gerückt.
Darüber hinaus vermuten Beobachter, das Papier solle nachträglich die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ theoretisch absichern. Der Verfassungsschutz liefert damit nicht nur eine Handreichung gegen vermeintlichen Antisemitismus, sondern zugleich ein Instrument zur moralischen Diskreditierung unerwünschter politischer Konkurrenz.
Dabei hat das Bundesverfassungsgericht erst 2024 erneut hervorgehoben, die Meinungsfreiheit sei „für die freiheitlich-demokratische Ordnung schlechthin konstituierend“ und lebe gerade vom besonderen Schutz der Machtkritik. Bis zum VS hat sich das offenbar nicht herumgesprochen. (rk)
Bild: Pixabay/gemeinfrei
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