Die Klima-Apokalypse fällt aus: Verfassungsrechtler fordern Konsequenzen

23. Mai 2026
Die Klima-Apokalypse fällt aus: Verfassungsrechtler fordern Konsequenzen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Der kürzlich vollzogene Kurswechsel des „Weltklimarats“ in Sachen Klimawandel spricht sich allmählich herum und beschäftigt zunehmend auch die Diskussion in Deutschland. Das ist überfällig, denn nach wie vor hält die deutsche Politik an ihrer ideologischen CO2-Politik fest, die den deutschen Steuerzahler Milliarden kostet und die deutsche Wirtschaft schädigt.

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Das Bundesverfassungsgericht hatte den „Klimaschutz“ 2021 gar zur Verfassungsfrage erklärt. Auf Klage von Luisa Neubauer und anderen Klima-Aktivisten verpflichteten die Richter den Staat damals zu schärferen, ja einschneidenden Maßnahmen. Sie beriefen sich auf die offiziellen Modelle des „Weltklimarats“ IPCC. Doch diese wissenschaftliche Grundlage bröckelt. Das Extrem-Szenario SSP5-8.5 mit rund fünf Grad Erwärmung gilt neuerdings als wenig plausibel und wurde stillschweigend fallengelassen, weil die globalen Emissionen allem Anschein nach geringer ausfallen als erwartet.

Der Verfassungsrechtler Boehme-Neßler hält den Wegfall der extremen Drohkulisse für gravierend. Karlsruhe habe sich bei seinem Urteil von 2021 zwar nicht direkt auf SSP5-8.5 bezogen, „aber indirekt, indem es von einer Apokalypse redet“. Wenn die Entwicklung aber nicht so dramatisch ist wie angenommen, „dann sind auch die ganz weitgehenden dramatischen Anordnungen, die das Bundesverfassungsgericht trifft, nicht erforderlich.“ Boehme-Neißler gelangt zu der Einschätzung: der Beschluß von 2021 sei „verfassungswidrig und muß korrigiert werden in Zukunft“.

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Der renommierte Staatsrechtler Dietrich Murswiek beurteilt den Fall ähnlich. Auch er hält das Urteil für  „grundlegend falsch und für verhängnisvoll“, denn: „Die deutsche Klimapolitik führt zur Deindustrialisierung, ohne das Weltklima meßbar beeinflussen zu können.“ Deutschlands Anteil an den weltweiten Emissionen sei viel zu gering. „Die totale Vermeidung von CO2-Emissionen würde sich faktisch gar nicht auswirken auf das Weltklima.“ Deutschland ruiniere damit seine wirtschaftliche Grundlage, „nur um ein Symbol zu setzen“.

Ein besonderer Dorn im Auge ist Murswiek die juristische Konstruktion der deutschen Klima-Gesetzgebung. Karlsruhe habe Zielen aus dem einfachen Klimaschutzgesetz „praktisch Verfassungsrang“ gegeben – ein „verfassungsrechtlich unzulässiger“ Vorgang. Der Gesetzgeber sei aufgerufen, ihn zu korrigieren. (st)

Bild: Pixabay/Gemeinfrei

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