Gender-Schikane an Hochschule: Punkteabzug wegen fehlender Gender-Schreibweise

8. Mai 2026
Gender-Schikane an Hochschule: Punkteabzug wegen fehlender Gender-Schreibweise
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Eisenstadt. Der Genderwahn hat auch das Nachbarland Österreich fest im Griff. Eine Studentin der Privaten Pädagogischen Hochschule Eisenstadt bekam jetzt schlechtere Noten, weil sie in ihren Hausarbeiten das generische Maskulinum verwendete, anstatt zu gendern. Die Hochschulleitung berief sich auf hausinterne Regeln, wonach geschlechtergerechte Formulierungen Pflicht seien. Ohne deren Einhaltung drohe sogar die Verweigerung des Studienabschlusses. Ab höheren Semestern sei ein Notenabzug bei Verstößen rechtmäßig.

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Die Betroffene widersprach. Das generische Maskulinum sei nicht diskriminierend, argumentiert sie. Sie wandte sich an die Volksanwaltschaft (in Österreich eine Art parlamentarischer Ombudsrat zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung), die den Fall übernahm. Aber auch das zuständige Ministerium stellte klar: sogenannte „geschlechtergerechte Sprache“ sei in Prüfungsordnungen grundsätzlich vorgesehen. Paarformen oder neutrale Begriffe seien ebenso zulässig; Verstöße könnten mit Punktabzügen geahndet werden.

Die Volksanwaltschaft widerspricht: die strikte Auslegung der Hochschule gehe zu weit. Ein pauschales „Knock-out-Kriterium“ sei rechtlich nicht haltbar. Im Zweifel müsse die fachliche Leistung im Vordergrund stehen.

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Grundsätzlich zeigt sich die Volksanwaltschaft skeptisch gegenüber einer verpflichtenden Anwendung der Gender-Schreibweise. Eine starre Vorgabe könne das Recht auf Gebrauch der Amtssprache beschneiden.

Der Fall aus Eisenstadt fügt sich freilich in ein größeres Bild ein: die Volksanwaltschaft registrierte inzwischen Tausende Beschwerden, zahlreiche Mißstände wurden registriert. (rk)

Bild: Pixabay/gemeinfrei

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