Dresden. Die schwarz-rote Minderheitsregierung in Dresden unter Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) macht erst jetzt von einem schon vor einem Jahr beschlossenen Werkzeug Gebrauch. Ein sogenannter „Handlungsleitfaden“ liegt den Chefs aller Landesbehörden vor und gilt verbindlich für alle Ministerien und Dienststellen des Freistaates. Beamte mit AfD-Parteibuch sollen demnach künftig strenger überwacht werden. Im schlimmsten Fall steht die Entlassung aus dem Staatsdienst im Raum.
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Noch ausgenommen ist die Polizei. Das Innenministerium in Dresden kündigte dafür noch gesonderte Regeln an.
Allein die Mitgliedschaft in der AfD reicht nicht aus, um ein Disziplinarverfahren zu eröffnen. Das betont der Leitfaden ausdrücklich. Erste Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Verfassungstreue können jedoch bereits eine Kandidatur bei einer Wahl oder die öffentliche Unterstützung der AfD in sozialen Medien sein. Um einen Beamten zur Rechenschaft zu ziehen, müssen seine Vorgesetzten in einem formellen Verfahren „planmäßiges werbendes Agieren oder gar Agitieren“ nachweisen.
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Die Vorgesetzten dürfen die Mitgliedschaft in der AfD nicht ohne konkreten Anlaß erfragen oder hinterfragen. Es braucht eine Denunziation aus dritter Quelle. Ein Pressefoto, das einen Beamten auf einer AfD-Kundgebung zeigt, könnte dafür genügen. Für eine dienstrechtliche Ahndung reicht das aber noch nicht aus. Es muß sich vielmehr „aus der Gesamtschau der Pflichtverletzungen und des Persönlichkeitsbildes eine innere Abkehr von den Fundamentalprinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ ergeben. Nur dann drohen Sanktionen – bis hin zur Entfernung aus dem öffentlichen Dienst. Eine äußerst dehnbare Umschreibung, die viel Raum für politische Willkür eröffnet.
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