„Absurde Begründung“: Hessen blockiert AfD-Fragen zu Asyldaten

4. Mai 2026
„Absurde Begründung“: Hessen blockiert AfD-Fragen zu Asyldaten
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Wiesbaden. Glatter Fall von Behinderung: die schwarz-rote Landesregierung in Wiesbaden verweigert der AfD-Fraktion Auskünfte über vorhandene Zahlen zur Verteilung von Asylbewerbern. Die Begründung dafür ist fragwürdig. Jetzt muß sich die Regierung vorwerfen lassen, sie verstoße gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

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Grund der Querelen ist eine parlamentarische Anfrage der AfD-Opposition zur frühzeitigen Verteilung von Migranten auf die hessischen Kommunen. Die Regierung lehnte die Antwort mit dem Hinweis ab, die entsprechenden Daten existierten zwar, dienten jedoch nicht statistischen Zwecken. Dieser Argumentation widerspricht die AfD.

In einer Folgeanfrage greift die Fraktion die Rechtsauffassung der Bundesregierung an. Sie beruft sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach sind Regierungen verpflichtet, parlamentarische Fragen vollständig zu beantworten – unabhängig vom ursprünglichen Erhebungszweck der Daten. Auch eine erschwerte Zugänglichkeit von Informationen rechtfertige keine generelle Verweigerung, sondern allenfalls eine zeitliche Verzögerung. Ob die Regierung bestimmte Inhalte für politisch relevant hält, spiele nach der Rechtsprechung für die Auskunftspflicht ebenfalls keine Rolle.

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Der AfD-Fraktionsvorsitzende Robert Lambrou kritisierte das Vorgehen der Landesregierung scharf: „Vorhandene Daten nicht mitzuteilen, wurde noch nie so absurd begründet.“ Mit der neuen Anfrage will die Fraktion nun wissen, ob der Staatsregierung die dargestellte Rechtsprechung bekannt ist und wie sie ihre ablehnende Haltung angesichts dieser Vorgaben rechtfertigt. Die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags sieht für die Beantwortung eine Frist von sechs Wochen vor. (rk)

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