Berlin. Das Bundesbauministerium rüstet zum Feldzug gegen mißliebige Meinungen – und nimmt dafür das private Eigentum ins Visier. Ein neuer Gesetzentwurf soll Kommunen mit einem Vorkaufsrecht ausstatten, sobald der Zuzug eines Käufers die „sozialen und kulturellen Bedürfnisse“ der Anwohnerschaft gefährdet. Die Begründung könnte dann etwa lauten: der Erwerber unterstütze „nachdrücklich“ Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Ein simpler Post auf X oder ein Wortwechsel über den Gartenzaun könnte reichen, um den Immobilienerwerb platzen zu lassen.
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Nota bene: um die Verfolgung von Straftaten geht es bei alledem nicht. Bereits die politisch unerwünschte Haltung eines Bürgers soll genügen, sofern sie sich einer bereits vorhandenen angeblich „verfassungsfeindlichen“ Strömung zuordnen läßt. Das Baurecht mutiert damit zur Waffe gegen abweichende Gesinnungen.
Dabei ist der Staat keineswegs wehrlos. Sicherheitsbehörden observieren „Verfassungsfeinde“ längst, informieren Vermieter oder Dienstherren, und Parteien mit grundgesetzwidrigen Zielen können verboten werden. Dem Bauministerium reicht das nicht. Es will nun auch noch die Eigentumsrechte massiv beschneiden – auf einer mehr als diffusen Rechtsgrundlage.
Die zentrale Kategorie der „verfassungsfeindlichen Bestrebung“ hat in den vergangenen Jahren dramatisch an Kontur verloren. Schon die Definitionen des Bundesverfassungsgerichts lassen erhebliche Deutungsspielräume. Die Praxis der Sicherheitsbehörden, vorneweg des Bundesamts für Verfassungsschutz, hat das Merkmal vollends ausgehöhlt. Daß die Behörde jüngst immerhin die Kategorie der „Delegitimierung des Staates“ wieder aufgegeben hat, ändert daran wenig. Im Gutachten zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ wertete der Verfassungsschutz machtkritische Äußerungen zur Corona-Politik als Belege. Auch Widerspruch gegen die Klimaideologie wurden unter „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ subsumiert. Die Reihe ließe sich mühelos verlängern.
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Sicherheitsbehörden neigen zum Übertreiben. Diese Tendenz zeigt sich nicht nur im Umgang mit dem rechten Spektrum, sondern ebenso, wenn linke Buchhandlungen auf Hinweis des Verfassungsschutzes von der Buchpreisbindung ausgeschlossen werden. Das Bauministerium sieht sich ersichtlich in der Pflicht, solchen – durchaus fragwürdigen – Vorbildern nachzueifern und sich selbst zur Institution im Krieg gegen Abweichler aufzuwerfen.
Der Entwurf des Ministeriums strotzt durch unklare, kaum justiziable Vorgaben: wann genau sind die Bedürfnisse des Stadtviertels, der Nachbarschbaft durch Verfassungsfeinde „bedroht“? Wie viele Gesinnungsgenossen müssen bereits vor Ort wohnen, damit eine solche Bedrohung manifest wird? Welcher räumliche Radius gilt, und darf sich das Nachbarviertel ebenfalls auf die Klausel berufen?
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Der eigentliche Sündenfall liegt jedoch nicht im Eingriff in die Eigentumsfreiheit. Der Entwurf bedeutet einen weiteren Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit und liegt damit auf einer Linie mit jüngsten Strafgesetzverschärfungen, anonymen Meldestellen und Staatsanwaltschaften, die selbst noch so nichtige Äußerungen verfolgen. Wer befürchten muß, mit einem Online-Kommentar oder einer flapsigen Bemerkung seine Chance auf ein Haus zu verspielen, der schweigt vorsichtshalber. Selbstzensur ist die einkalkulierte Konsequenz dieser Pläne.
Die Demokratie-Verteidiger sollten sich auf ihre eigenen Ideale besinnen. Es ist nicht Staatsaufgabe, Bürger vor dem Andersdenken ihrer Nachbarn abzuschirmen. Wer fortgesetzt am Ast der Meinungsfreiheit sägt, riskiert eine Gesellschaft, in der nur noch die Sprachrohre der Mächtigen vernehmbar sind – während die Übrigen stumm werden. Der vielbeschworene freiheitliche Rechtsstaat sieht anders aus. (rk)
Bild: Pixabay/gemeinfrei
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