Wiesbaden/Berlin. Nach deutschem Recht ist es bislang erlaubt, zur Auflösung des Staates Israel aufzurufen. Wer Israel als „Kolonialgebilde“ bezeichnet oder fordert, es solle von der Landkarte verschwinden, macht sich nicht strafbar.
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Die hessische Landesregierung will dies nun ändern. Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz (beide CDU) stellten jüngst einen Gesetzentwurf vor, der über den Bundesrat eingebracht werden soll. Heinz will eine „Lücke“ im Strafrecht erkennen. Deshalb soll der „Volksverhetzungs“-Paragraph künftig erweitert werden. Künftig soll es dort zusätzlich heißen: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft.“
Bislang erlaubt das Grundgesetz in Artikel 5 Absatz 2 Einschränkungen der Meinungsfreiheit nur durch „allgemeine Gesetze“. Ein Sondergesetz speziell für Israel wäre damit schwer vereinbar. Denn es ist auch nicht verboten, zur Auflösung etwa der Volksrepublik China aufzurufen oder die Beseitigung eines Staates Palästina zu fordern.
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Heinz bringt hiergegen – wenig originell – die jüngere deutsche Geschichte in Stellung und verweist auf die sogenannte Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2009. Damals erklärten die Karlsruher Richter, daß Sondergesetze gegen spezielle Meinungen ausnahmsweise legitim sein könnten, wenn es sich um NS-Verherrlichung handle. Heinz sagte bei der Vorstellung seines Entwurfs in der Jüdischen Gemeinde Frankfurts: „Das Andenken der Opfer des Holocaust zu bewahren, die jüdischen Nachfahren der Überlebenden des Holocaust zu schützen und ihren als sichere Heimstätte gedachten souveränen jüdischen Staat zu bewahren, ist das, was wir in aller Kürze als Staatsräson bezeichnen.“ Sein Ministerpräsident Rhein wurde deutlicher: „Wer Israels Existenzrecht leugnet, greift jüdisches Leben an. Wer jüdisches Leben angreift, greift unsere freiheitliche Ordnung an.“
Schon heute kann die Leugnung Israels nachteilige Folgen haben. Das Verwaltungsgericht Regensburg lehnte im Oktober 2024 die Einbürgerung eines Palästinensers ab, der gesagt hatte: „Es gibt kein Israel.“ Eine Strafnorm wäre jedoch nochmals eine ganz andere Hausnummer. Der Entwurf aus Hessen wird am 8. Mai offiziell in den Bundesrat eingebracht. (rk)
Bildquelle: Wikimedia/Dr. Zachi Evenor/CC BY 2.0
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