Straßburg. Die internationale Kritik an der Beschneidung der Meinungsfreiheit in Deutschland wird lauter. Jetzt sieht auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, demokratische Freiheiten in der Bundesrepublik gefährdet – und nennt konkrete Mißstände.
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In einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht nach seinem Deutschlandbesuch vom Oktober 2025 warnt O’Flaherty vor einer „schrumpfenden Handlungsfreiheit“ für Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger. Diese müßten besser vor Diffamierung und Bedrohungen geschützt werden.
Besonders kritisch sieht der Kommissar Einschränkungen bei Demonstrationen, vor allem im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg und der Palästina-Solidaritätsbewegung. Es gebe Berichte über unverhältnismäßige Polizeigewalt in Berlin und anderen Städten. Versammlungsverbote will O’Flaherty nur als letztes Mittel gelten lassen. Einschränkungen müßten stets auf Einzelfallprüfungen beruhen und dürften sich nicht gegen Inhalte von Meinungsäußerungen richten, solange diese im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention bleiben.
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In Sachen Meinungsfreiheit macht der Bericht handfeste Defizite aus: in Debatten über Palästinenserrechte und Kritik an der israelischen Regierung komme es teils zu unverhältnismäßigen Einschränkungen. O’Flaherty warnt davor, legitime Kritik an der israelischen Regierung pauschal mit „Antisemitismus“ gleichzusetzen. Es sei wichtig, klar zwischen beidem zu unterscheiden. Pauschale Verbote von Symbolen oder Parolen zur Unterstützung der Palästinenser lehnt er ab. Zugleich warnt er vor einer mißbräuchlichen Anwendung der Arbeitsdefinition von „Antisemitismus“ der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), die nicht zur Einschränkung legitimer Meinungsäußerung führen dürfe. Die IHRA drückte durch eine kluge und penetrante Kampagne die heute übliche Gleichsetzung von Israelkritik mit „Antisemitismus“ durch.
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Schließlich betont O’Flaherty die zentrale Rolle der Zivilgesellschaft als Kontrollinstanz („Watchdog“) und fordert verläßliche Rahmenbedingungen für ihre Arbeit. Zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes empfiehlt er eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Dabei solle künftig auch staatliches Handeln einbezogen werden. Tatsächlich sind die Defizite des Gleichbehandlungsgesetzes seit langem hinlänglich bekannt: dieses schützt zwar vor Diskriminierung etwa aus Gründen der Rasse oder der Religion – doch Diskriminierung aus politischen und weltanschaulichen Gründen ist nach wie vor gang und gäbe; sie wurde bei der Formulierung des Gesetzes wohlweislich ausgespart, damit zum Beispiel „Rechtsextremisten“ auch weiterhin nach Belieben ausgegrenzt und benachteiligt werden können. (mü)
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