Bremen. Deutschland ist immer noch nicht bunt genug. In Bremen darf jetzt ein Polizeianwärter der indischen Sikh-Religion seinen Turban künftig bei Einsätzen mit Bürgerkontakt zur Dienstuniform tragen. Das Verwaltungsgericht Bremen gab dem Eilantrag des Mannes statt, der sich gegen ein Trageverbot gewehrt hatte. Der Beschluß erlaubt ihm vorläufig, den sogenannten Dastar bei öffentlichen dienstlichen Tätigkeiten zu tragen – bis zu einer möglichen anderslautenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
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Der Mann absolviert derzeit den „Polizeivollzugsdienst“ an der Hochschule für öffentliche Verwaltung. Aus religiöser Überzeugung trägt er den Turban. Polizeipräsident und Vorgesetzte hatten ihn angewiesen, das Kleidungsstück während der Praxisphase seines Studiums im Bürgerkontakt abzulegen. Weil er sich weigerte, mußte er den Praxisteil bislang im Innendienst ableisten. Er sah sich in seiner Religions-, Ausbildungs- und Berufsfreiheit verletzt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß sich das Verbot nicht auf die Uniformordnung der Polizei stützen lasse. Diese Ordnung fuße auf dem Bremischen Beamtengesetz, doch dort fänden sich keine Regelungen zum äußeren Erscheinungsbild von Beamten mit religiösem Bezug.
Weitere Minderheiten werden sich über das Urteil freuen. Es ist eine reine Frage der Zeit, wann in deutschen Städten nun auch Polizistinnen mit Hidschab zu sehen sein werden. (rk)
Bild: Pixabay/Gemeinfrei
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