Berlin. Eine neue Justizposse aus unserem Land: die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Historiker Dr. Dr. Rainer Zitelmann. Der renommierte Wissenschaftler, der sich in den letzten Jahren auch als Kraftsport- und Finanz-Coach einen Namen gemacht hat, hatte auf X eine Fotomontage geteilt, die Kreml-Chef Putin mit Adolf Hitler vergleicht. Da Hitler darauf eine Hakenkreuz-Binde trägt, sehen die Ermittler den Tatbestand des § 86a StGB – „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ – als erfüllt an.
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Die fragliche Montage zeigt Hitler mit der Sprechblase: „Gebt mir die Tschechoslowakei, und ich werde niemand anderen angreifen.“ Und Putin sagt: „Gebt mir die Ukraine, und ich werde keinen anderen angreifen.“ Zitelmann wollte mit dem Teilen des Bildes auf die vermeintliche historische Parallele hinweisen: 1938 versuchten westliche Politiker, Hitler durch die Überlassung der Tschechoslowakei zu „besänftigen“ – ehe er kaum ein Jahr später dann in Polen einmarschierte.
Zitelmann, der seine Dissertation über Hitler verfaßte und mehrere bis heute lesenswerte Bücher über den „Führer“ veröffentlichte, zeigt sich besorgt über den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland. „Wenn es mir als Historiker nicht erlaubt sein soll, auf Lehren aus der Zeit des Nationalsozialismus hinzuweisen, wo kommen wir da hin?“ fragt er. Auf X schreibt er: „Ich mag Hitler-Analogien nicht besonders. Vielleicht liegt das auch daran, daß ich mich zehn Jahre meines Lebens mit dem Thema befaßt und über Hitler promoviert worden bin. Mit diesem wissenschaftlichen Hintergrund wirken viele Analogien schief. Oft passen sie nicht und dienen eher dazu, eine Diskussion zu beenden als etwas zu erhellen. Aber seit Beginn des Ukraine-Krieges drängten sich auch mir Analogien in der Argumentation von Hitler und Putin auf – wie auch im Verhalten des Westens zu beiden Diktatoren.“
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Der Historiker verweist auf die gesetzliche Ausnahme für Wissenschaft und Berichterstattung. Zudem betont er, es gehe ihm nicht um Propaganda, sondern um Aufklärung. Das auf rechtsextreme Straftaten spezialisierte Kommissariat 533 des Berliner Landeskriminalamts hat gleichwohl kein Einsehen und ermittelt gegen ihn. Zitelmann hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Wer die Anzeige erstattete, ist bislang ungeklärt.
Der Fall reiht sich in eine Serie fragwürdiger Ermittlungen wegen sogenannter Meinungsdelikte ein, etwa gegen einen Bürger, der Robert Habeck „Schwachkopf“ genannt hatte, oder gegen Journalisten wie Jan Fleischhauer. Zitelmann kündigt an, den Rechtsstreit erforderlichenfalls durchzuziehen: „Für viele andere Menschen ist dieser Paragraf zum Problem geworden. Bei mir oder den Kollegen Fleischhauer und Bolz sind die Fälle öffentlich thematisiert worden, weil wir bekannter sind. Aber nicht jeder hat dieselben Möglichkeiten wie wir.“ (rk)
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