Ein Sieg für die Transparenz: Warweg bleibt weiter in der Bundespressekonferenz

13. März 2026
Ein Sieg für die Transparenz: Warweg bleibt weiter in der Bundespressekonferenz
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die Bundespressekonferenz muß sich damit abfinden: Florian Warweg von den unabhängigen „NachDenkSeiten“ darf auch weiterhin an den Befragungen der Bundesregierung teilnehmen. Der Trägerverein hat überraschend seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin zurückgezogen, das dem Journalisten bereits 2023 ein Teilnahmerecht zugesprochen hatte.

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Warweg gab die Entscheidung am Samstag auf X bekannt und fügte den Beschluß des Kammergerichts bei, der die Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils besiegelt. Mitglied des Vereins darf er offenbar nicht werden, muß aber in den Fragestunden wie ein solches behandelt werden.

Seinen Teilerfolg kommentierte der Reporter, der die Bundesregierung seit Jahren mit seinen oft ausführlichen und ins Detail gehenden Fragen auf Trab hält, mit den Worten: „Ich kann jetzt also rechtssicher und de jure unbegrenzt an den Regierungspressekonferenzen und anderen Pressekonferenzen der BPK mit Fragerecht teilnehmen. Dieser Sonderstatus ‚Fragerecht wie ein Mitglied‘, aber nicht offiziell Mitglied der BPK hat durchaus auch Vorteile.“ Ob er die Vollmitgliedschaft anstrebe, werde er noch prüfen. An die Adresse seiner Kritiker gerichtet, fügte er hinzu: „Für die Tilo Js. und Matthias Ms. dieser Republik heißt dies leider, ‚Der Traum ist aus‘, mich aus der BPK schmeißen zu wollen …“

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Die Bundespressekonferenz ist ein privater Journalistenverein, der die regelmäßigen Regierungsbefragungen in Berlin organisiert. Wer Zugang zu diesen Veranstaltungen hat, darf die Bundesregierung direkt befragen. Warweg war zunächst nicht zugelassen worden und klagte. Das Landgericht Berlin gab ihm im Juli 2023 teilweise recht: auch ein privater Verein müsse die Pressefreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten, wenn er einen zentralen Zugang zur politischen Kommunikation organisiere. Die im August 2023 eingelegte Berufung hat der Trägerverein nun zurückgenommen. (rk)

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