Nürnberg/Rom. Italien fällt bei der Rückübernahme von „Flüchtlingen“ komplett aus: von 6229 Ersuchen aus Deutschland, die nach der Dublin-Verordnung zur Rückübernahme von Asylbewerbern berechtigt gewesen wären, wurde 2025 genau eines von den italienischen Behörden tatsächlich vollzogen. Das belegen aktuelle Statistiken des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
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Insgesamt stellte Deutschland im vergangenen Jahr 35.942 Übernahmeanträge an die anderen 26 EU-Staaten. Fast 24.000 davon wurden formal bewilligt – doch die tatsächliche Zahl der Überstellungen machte mit 5377 Fällen nur einen Bruchteil davon aus. 2024 sah die Bilanz sogar noch schlechter aus: damals stimmten die europäischen Partner zwar in 44.431 Fällen zu, überstellt wurden aber nur 5827 Kandidaten.
Die Zahlen rufen die Konstruktionsfehler des Dublin-Systems in Erinnerung. Eigentlich soll derjenige EU-Staat für das Asylverfahren zuständig sein, den der Schutzsuchende zuerst betreten hat. Die Praxis sieht aber anders aus: die Aufnahmebereitschaft der Mitgliedsländer, vor allem an den Außengrenzen, ist gering – sie leisten nicht selten, wie etwa Italien, tatkräftige Unterstützung dabei, daß die Angelandeten möglichst schnell in andere EU-Länder weiterreisen.
Auch in Gegenrichtung funktioniert der Automatismus nur auf dem Papier. 2025 richteten andere EU-Staaten 16.530 Übernahmeersuchen an Deutschland. In 10.512 Fällen stimmte das BAMF zu – tatsächlich überstellt wurden jedoch lediglich 4865 Menschen. Das lag aber nicht an den deutschen Behörden, sondern am massenhaften Untertauchen der Überstellungskandidaten. (mü)
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