Berlin. Sechs Grundsatzurteile binnen eines Monats – und jedes fiel zu Gunsten von Asylklägern aus. Am Berliner Verwaltungsgericht drängt sich der Eindruck auf, daß in den Roben nicht mehr unabhängige Richter sitzen, sondern politische Aktivisten, unterstützt von NGOs und linken Parteigängern.
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Theoretisch ist die dritte Gewalt im demokratischen Staat unabhängig, überparteilich und blind. In der bundesdeutschen und speziell der Berliner Justizpraxis ist dies ein frommer Wunsch. Allzu oft entsteht der Eindruck, Urteile würden nicht im Namen des Volkes gesprochen, sondern im Interesse von Parteien, Lobbyisten und Organisationen.
Das Berliner Verwaltungsgericht liefert dafür reichlich Belege. Dessen Entscheidungen wirken oft wie diktiert von „Pro Asyl“ oder anderen Lobbyorganisationen illegal Eingewanderter. Allein im Januar 2026 fielen sich sechs neue Fälle an, die ein außenstehender Beobachter nur als Gefälligkeitsurteile werten kann.
Die Vorsitzenden Richter hoben ein Einreiseverbot auf, verpflichteten das Bundesamt zur Neubewertung und gewährten einstweilen rechtmäßigen Aufenthalt. In einem anderen Fall mußte die Behörde ein Visum ausstellen; man schlug sich reflexartig auf die Klägerseite, bemängelte die Prüfung von Fluchtgründen und des subsidiären Schutzes.
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In allen diesen und vielen anderen Fällen schwingen sich die Richter zur Exekutive auf, ohne Respekt vor der Fachkenntnis der Verwaltung. Sie machen Verfahren rückgängig, lassen sie neu aufrollen und zögern Abschiebungen hinaus. Einem Iraner etwa drohten bei seiner Rückführung nach Griechenland angeblich „unmenschliche Bedingungen“. Diese und andere Begründungen sind hanebüchen und oft nur schwer mit den gehobenen Maßstäben der höheren Instanz zu vereinbaren.
Regelmäßig werden Entscheidungen des Bundesamtes kassiert. Ganze Kammern haben sich auf eine Seite, nämlich die klagender Asylbewerber, geschlagen. Es fällt schwer, nicht an eine Unterwanderung durch SPD und Grüne zu glauben.
Die Affäre um die von der SPD ins Rennen geschickte Kandidatin für einen Posten am Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, war nur die Spitze des Eisbergs. Nur wer genehme Urteile verspricht, steigt auf der juristischen Karriereleiter auf – erfahrene Aktivisten in Amtstracht. Die Abläufe wirken gelenkt und gekapert.
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Kein Wunder, daß immer mehr „Schutzsuchende“ die weitreichenden Klagemöglichkeiten nutzen, die ihnen deutsche Gesetze eröffnen. Das Risiko des Scheiterns ist gering, die Kosten trägt der Steuerzahler. Nachweisen läßt sich Mißbrauch selten. (rk)
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