Brüssel/Budapest. Der Europäische Gerichtshof hat Ungarn wegen der Schließung des unabhängigen Radiosenders „Klubradio“ verurteilt. Die Richter in Luxemburg befanden, Budapest habe mit dem Lizenzentzug gegen die in der EU-Grundrechtecharta verankerte Meinungs- und Informationsfreiheit verstoßen. Die dem Sender vorgeworfenen Verstöße seien „entweder geringfügige formale Ungenauigkeiten“ oder beträfen Aspekte, „die als solche nicht dazu führen dürften, daß ein Radiosender seine Tätigkeit nicht fortsetzen kann“. Das ungarische Mediengesetz, das die Verlängerung von Sendelizenzen selbst bei geringfügigen Verstößen automatisch ausschließe, sei unverhältnismäßig und mit EU-Recht unvereinbar.
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Die EU-Kommission, die geklagt hatte, sieht sich durch das Urteil in ihrem Kurs gegen den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán bestätigt, dem vorgeworfen wird, kritische Stimmen systematisch zu unterdrücken. In Brüssel zeigt man sich gern als Hüter der Pressefreiheit.
Doch der demonstrative Zeigefinger ist fehl am Platz. Denn die EU ihrerseits betreibt eine Medienpolitik, die von Zensur und Repression nur so trieft: politisch mißliebige Sender werden kurzerhand mundtot gemacht. Seit 2022 sind russische Staatsmedien wie RT und Sputnik in der EU mit einem Sendeverbot belegt. Die Begründung: sie betrieben systematische Propaganda im Dienste des Kreml und stellten eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union dar .
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Die Parallelen sind offenkundig. Hier wie dort wird mit dem Entzug der Sendelizenz operiert – Opfer ist in Ungarn ein Medium, das die Regierung kritisiert, in Brüssel sind es Sender, die die offizielle EU-Linie zum Ukraine-Krieg in Frage stellen und den russischen Standpunkt vertreten. Der EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola liegt derzeit sogar eine Initiative vor, wonach den Abgeordneten und Mitarbeitern der Zugriff auf die Webseiten der sanktionierten Medien über die hauseigene IT-Infrastruktur gesperrt werden soll. Argumentiert wird mit Fragen der Glaubwürdigkeit und der Informationssicherheit.
Die Aufregung über Budapest ist mithin scheinheilig. Auch der EU geht es nicht um die gebetsmühlenartig beschworene „Vielfalt“, sondern um die administrative Ausschaltung von Konkurrenz. Der EuGH übersieht schlicht und einfach den Balken im eigenen Auge. (mü)
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