Assange stellt Strafanzeige: Wikileaks-Gründer auf deutschem Boden widerrechtlich bespitzelt?

5. September 2013

Foto: flickr/MichaelRiedel, CC BY 2.0

Karlruhe. Der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, hat Strafanzeige bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe erstattet. Sie gründet auf dem Verdacht, daß ein Mitglied der US-Streitkräfte in Deutschland im Jahr 2009 illegal auf deutschem Hoheitsgebiet geheimdienstlich tätig war.

Das berichten der NDR und die „Süddeutsche Zeitung“. Demnach sollen bei der Aktion sowohl Assange als auch der französische Internet-Aktivist Jeremy Zimmermann auf einem Kongreß in Berlin ausgespäht worden sein, was nach dem deutschen Strafgesetz verboten sei. „Sie haben alles daran gesetzt, um mich und einen anderen Aktivisten zu überwachen und einen Bericht zu schreiben. Ein US-Marine ist dafür extra nach Berlin gekommen“, sagte Assange dem NDR.

Dieser Bericht ist bis heute unter Verschluß und nicht einsehbar. Allerdings sind im Juni dieses Jahres Details der mutmaßlichen Aufklärungsaktion öffentlich geworden, als der 2009 in Berlin eingesetzte US-Marine-Soldat im Prozeß um den Whistleblower Bradley Manning aussagte. Demnach besuchte der IT-Spezialist des US-Marine Corps im Auftrag und auf Kosten seiner Einheit Ende Dezember 2009 eine Konferenz des Chaos Computer Clubs (CCC) in Berlin. Anschließend verfaßte er darüber einen Bericht, der als geheim eingestuft wurde. Darin beschrieb und analysierte er die Vorträge der beiden Netzaktivisten und setzte sie in Verbindung zu einer möglichen terroristischen Bedrohung für die USA.

Die in Deutschland zuständige US-Botschaft in Berlin erklärte auf Anfrage des NDR, daß in der Kürze der Zeit keine Stellungnahme möglich sei. Eine Antwort des Bundesinnenministeriums liegt dem Sender bislang ebenfalls noch nicht vor.

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