Stockholm. In Schweden ist das Kind längst in den Brunnen gefallen – immer wieder sorgen bürgerkriegsartige Auseinandersetzungen zwischen Migrantenbanden und ausufernde Gewaltexzesse für Schlagzeilen. Als späte Reaktion darauf wählten die Schweden 2022 eine rechtskonservative Regierung unter Ministerpräsident Ulf Kristersson ins Amt. Diese ließ sich fast vier Jahre Zeit, ehe sie mit Maßnahmen gegen die permanente Multikulti-Katastrophe aufwartete.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Jetzt will die Regierung zumindest den Erwerb der Staatsbürgerschaft deutlich erschweren. Sie plant schärfere Gesetze, die noch in diesem Jahr wirksam werden sollen. Wer künftig Schwede werden will, muß statt fünf nun acht Jahre im Land gelebt haben. Zugleich werden Sprachkenntnisse, ein Wissenstest über Gesellschaft und Werte sowie der Nachweis eines ausreichenden Einkommens verpflichtend. Die Regierung will mit diesen Änderungen ein „völlig falsches Signal“ korrigieren.
Migrationsminister Johan Forssell erklärte: „Es war möglich, nach fünf Jahren Staatsbürger zu werden, ohne ein einziges Wort Schwedisch zu sprechen, ohne etwas über unsere schwedische Gesellschaft zu wissen und ohne eigenes Einkommen zu haben.“ Er verwies auf einen Extremfall: „Man kann sogar Staatsbürger werden, wenn man wegen Mordes in Untersuchungshaft sitzt.“
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Die neuen Hürden sind hoch. Bewerber müssen ein monatliches Bruttoeinkommen von 20.000 Kronen (rund 1900 Euro) vorweisen. Rentner und Studierende sind davon ausgenommen. Wer mit Vorstrafen belastet ist, könnte bis zu 17 Jahre warten müssen, bevor ein Antrag überhaupt gestellt werden darf. Personen, die kein „ehrbares Leben“ führen – etwa bei hohen Schulden, einstweiligen Verfügungen oder Drogenabhängigkeit – erhalten die Staatsbürgerschaft überhaupt nicht. Ob darunter allerdings beispielsweise auch EU-Bürger fallen, die patriotisch gesinnt sind und in den Norden Europas auswandern wollen, sei dahingestellt, ist aber möglich.
Vorbilder für die Neuregelung sind Dänemark und die USA. Sollte das Parlament zustimmen, tritt das Gesetz am 6. Juni, dem schwedischen Nationalfeiertag, in Kraft. Es gilt dann auch für alle bereits laufenden Anträge. (mü)
Bildquelle: wikimedia/Hofres/CC BY 3.0
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin