Wegen AfD-Engagement: Bundeswehr wirft Major unehrenhaft raus

11. Februar 2026
Wegen AfD-Engagement: Bundeswehr wirft Major unehrenhaft raus
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Meiningen. Die Bundeswehr hat jüngst einen langgedienten Soldaten entlassen – nach zwanzig Dienstjahren. Das Opfer ist Major Christroph Heurich. Sein Vergehen: er ist gleichzeitig als Stadtrat für die AfD tätig. Deswegen wurde er dieser Tage fristlos und unehrenhaft entlassen. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) zog Heurichs Verfassungstreue in Zweifel. Konkrete extremistisch motivierte Taten oder Äußerungen werden ihm nicht vorgeworfen.

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Heurich, seit 2004 Soldat, trat 2015 der AfD bei und sitzt seit rund sieben Jahren für sie im Meininger Stadtrat. Zum 28. November 2025 war seine Karriere beendet. Gehalt und Pensionsansprüche wurden ihm gestrichen. Der MAD stufte ihn als Verfassungsfeind ein, weil er eine Partei unterstütze, „die extremistische Bestrebungen verfolgt“. Heurich gibt den Vorfall so wieder: „Da ich die AfD unterstütze, die extremistische Bestrebungen verfolgt, bin ich selbst ein Extremist und nicht länger für die Bundeswehr tragbar.“

Die Entlassung stützt sich auf das Soldatengesetz. Ein zwischenzeitlicher Austritt aus der AfD nach der Einstufung des Thüringer Landesverbandes als „erwiesen rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz änderte nichts. Heurich blieb in der AfD-Fraktion und wurde später ihr Fraktionsvorsitzender.

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Auch private Social-Media-Aktivitäten spielten bei seiner „Enttarnung“ eine Rolle. Dabei bestreitet Heurich, nach Mitte 2020 noch Posts verfaßt zu haben. Er habe bestenfalls „mal einen Beitrag von Thüringens Parteichef Björn Höcke gelikt oder einen Beitrag des Parteinachwuchses“ geteilt. Das genügte offenbar. Heurichs Account ist mittlerweile gelöscht, eine Überprüfung kaum möglich.

Nun wehrt sich der langjährige Major vor Gericht. Auch die Rechtsabteilung des Bundeswehrverbandes hält die Entlassung für ungerechtfertigt. Der Verband selbst äußert sich nicht.

Der Fall hat das Potential für einen Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen. Die AfD ist eine legale, nicht verbotene Partei mit Millionen Wählern, die sich – wie es das Grundgesetz vorsieht – durch ihre Wahlteilnahme am demokratischen Prozeß beteiligt. Die vielbeschworene „wehrhafte Demokratie“ darf nicht zum Vorwand für politische Gesinnungsschnüffelei werden. Ein Rechtsstaat bestraft Überzeugungen nicht, er schützt sie. Nun sind die Gerichte gefordert. (rk)

Bild: Pixabay/gemeinfrei

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