Brüssel. Eine aktuelle Richtlinie der Europäischen Union zur Asylpraxis in Syrien-Fällen sorgt für Diskussionen. Sie begünstigt nämlich Anhänger der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS), während Christen klar benachteiligt werden. Das Dokument der EU-Asylagentur (EUAA) besagt, daß Personen mit Verbindungen zum IS grundsätzlich als „verfolgt“ gelten. Für syrische Christen trifft dies hingegen nur noch in seltenen Ausnahmesituationen zu. Diese unterschiedliche Bewertung der „wohlbegründeten Furcht vor Verfolgung“ hat Einfluß auf die Asylverfahren in den EU-Mitgliedstaaten.
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Dem IS nahestehende Personen können sich freuen, weil ihnen generell ein hohes Verfolgungsrisiko attestiert wird. Das gilt auch für Familienangehörige, Bewohner früherer IS-Gebiete und Insassen der großen Lager im Nordosten Syriens. Die Begründung: sie gerieten regelmäßig ins Visier bewaffneter Gruppen wie der kurdischen Syrischen Demokratischen Kräfte oder der Sicherheitsdienste der neuen Übergangsregierung (die ihrerseits ihre Wurzeln im IS hat!). Willkürliche Festnahmen und Mißhandlungen seien dokumentiert. Selbst aktive IS-Mitglieder sind nicht automatisch vom Schutz ausgeschlossen. Ihnen muß eine wissentliche Beteiligung an Terrorakten nachgewiesen werden, was in der Praxis oft schwierig ist. Wo Beweise fehlen, können Ausschlußgründe nicht greifen.
Ganz anders stellt sich die Lage für christliche Syrer dar. Die EUAA gelangt zu der Einschätzung, Verfolgungshandlungen seien nunmehr selten geworden. Christsein allein reicht demnach nicht mehr als Schutzgrund aus. Asylsuchende müssen zusätzliche individuelle Bedrohungen nachweisen, etwa konkrete Gefahren oder eine besondere öffentliche Sichtbarkeit.
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Der Kurswechsel wird mit dem politischen Umbruch in Syrien begründet: das Assad-Regime als Hauptverfolger existiert nicht mehr, die neue Regierung betont den Minderheitenschutz, Angriffe auf Christen seien infolgedessen stark zurückgegangen.
Die praktische Konsequenz ist, daß es gravierende Unterschiede im Asylverfahren gibt, je nachdem, ob der Antragsteller IS-nah oder Christ ist: bei einem IS-Bezug wird die erste und entscheidende Hürde – die Anerkennung eines Verfolgungsrisikos – meist problemlos genommen, und das Verfahren geht weiter. Für Christen hingegen wird dieses Risiko nur noch in Ausnahmefällen bejaht, was oft zur sofortigen Ablehnung des Antrags führt.
Mit ihrer Richtlinie bestätigt die EU schlimmste Vorbehalte, was ihre Parteilichkeit und ihre ideologischen Koordinaten angeht: sie benachteiligt Christen, während sie die muslimische Zuwanderung fördert und dabei nicht einmal IS-Verdächtige ausschließt. Man kann darin schlechterdings nur die vorsätzliche Zerstörung der abendländischen Identität Europas sehen. (mü)
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