Dortmund. Vier Kommunen im Ruhrgebiet haben im vergangenen Jahr mehr als eintausend bulgarische und rumänische Staatsangehörige aus den Sozialsystemen ausgeschlossen und zur Ausreise verpflichtet. Konkret geht es um Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund und Hagen, wie eine Recherche des Westdeutschen Rundfunks (WDR) ergab. Zusammen verhängten sie in 1181 Fällen einen Leistungsstop und ordneten die Ausreise an.
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Die rechtliche Grundlage dafür bietet das EU-Recht. Demnach kann die Freizügigkeit als Arbeitnehmer entzogen werden, wenn Personen nachweislich nicht oder nur unzureichend durch eigene Erwerbstätigkeit für ihren Lebensunterhalt sorgen.
Zwischen den Städten klaffen gewaltige Unterschiede in der Anwendung. Gelsenkirchen handelte in 506 Fällen, Duisburg in 556, Dortmund in 116. In Hagen dagegen gab es nur drei Bescheide. Dort leben nach städtischen Angaben etwa 7000 Zugewanderte aus Rumänien und Bulgarien, viele von ihnen Roma. 55 Prozent von ihnen erhalten Leistungen des Jobcenters, was die Stadt jährlich rund zehn Millionen Euro kostet, wie der neue CDU-Oberbürgermeister Dennis Rehbein berichtet.
Rehbein betont, grundsätzlich benötige Hagen Zuwanderung. „Aber das gezielte Einwandern in Sozialsysteme, und das gibt es durchaus, das sorgt auf der breiten Fläche für Ablehnung“, sagte er. „Menschen sind da strikt gegen, und selbst Menschen mit Migrationshintergrund sagen mir, da muß man doch gegen vorgehen. Das ist unfair, weil die sich zum Teil hier ganz viel aufgebaut und selbst erarbeitet haben und jetzt sehen, daß es auch einfacher geht.“
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Der Bürgermeister kündigte an, künftig strenger vorzugehen. Zugleich forderte er eine Änderung der EU-Vorschriften. „Zur Zeit gilt die EU-Regel: wer mindestens 5,5 Stunden pro Woche arbeitet, ist Arbeitnehmer und hat Anspruch auf Sozialleistungen“, kritisierte Rehbein. „Die Regel ist viel zu wenig. Das sind dann wenige Hundert Euro im Monat, die reichen, um als Arbeitnehmer zu gelten. Davon kann man in Deutschland schlicht nicht leben.“
Andere Städte handhaben die Spielräume härter. In Gelsenkirchen verliert den Arbeitnehmerstatus, wer weniger als ein Drittel seines Lebensunterhalts selbst verdient. Ein Teamleiter der Ausländerbehörde sagte dem WDR: „Diese Voraussetzungen reichen dann eben nicht, um die Arbeitnehmereigenschaft begründen zu können. Dann erlassen wir diese Verlustfeststellung für die Eltern und auch die Kinder, und im Ergebnis ist dieser Familienverband dann eben ausreisepflichtig.“ Die Gerichte hätten diese Praxis mehrfach bestätigt. (rk)
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Es ist längst kein Geheimnis mehr, daß die Städte des Ruhrgebiets ein Tummelplatz für Straftäter jedweder Kategorie sind. Zu nennen sind zuvörderst gewaltaffine Straftaten, aber auch weitverbreiteter Sozialbetrug hauptsächlich von Zugewanderten aus Rumänien und Bulgarien.
An der Spitze der beiden Deliktbereiche rangiert die Stadt Duisburg mit ihrem überproportionalen Anteil von Zigeunern (Roma und Sinti). Gesetzestreue deutsche Bürger, selbst solche mit Migrationshintergrund, lehnen in aller Schärfe diese sozialen Schmarotzer ab. Obwohl selbige zur Ausreise verpflichtet sind, gelingt es nicht, sie abzuschieben. Angesichts der chaotischen Gesetzeslage wundert mich das freilich nicht!
Endlich konsequent abschieben. Will keinen einzigen von diesen Asylbetrügern auch nur eine Sekunde in der Nähe von meiner Familie sehen und lebenslang mit Sozialhilfe finanzieren müssen.
die liederlichsten schwimmen oben weil sie hohl sind…. gehen aber alle unter weil alle nicht ganz dicht sind… alice erlöse uns von den politidioten….