Gericht sagt Nein: Kein Praktikum bei der AfD

29. Januar 2026
Gericht sagt Nein: Kein Praktikum bei der AfD
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Eine Sechzehnjährige aus Brandenburg darf ihr Schulpraktikum nicht im Büro des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer ableisten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte jetzt ein entsprechendes Verbot der Schulleitung.

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Die Schule hatte die bereits vereinbarte Tätigkeit im Januar untersagt. Als Grund führte sie die Einstufung der Brandenburger AfD durch den Landesverfassungsschutz an, der die Partei als „gesichert rechtsextrem“ bewertet. Diesen Standpunkt bekräftigte ein Erlaß von Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD). Darin heißt es, als „extremistisch“ eingestufte Vereinigungen ließen sich nicht mit den Zielen des Brandenburgischen Schulgesetzes vereinbaren.

Die Richter am Oberverwaltungsgericht schlossen sich dieser Auffassung an. Ein Praktikum in Springers Büro sei als „ungeeignet“ zu betrachten, zumal der Abgeordnete auch noch dem Landesvorstand der als „extremistisch“ eingestuften Partei angehöre. Die Schule sei nicht verpflichtet, die Verfassungsschutzbewertung eigenhändig zu prüfen. Eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes oder des Rechts auf Bildung sah das Gericht nicht. Die Prozeßkosten trägt die Schülerin.

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Pikanterweise wurde die offizielle Begründung des Schulamts von dem Verwaltungsjuristen Sven Wiedenhöft verfaßt, einem ehemaligen Grünen-Kandidaten. In seinem Text heißt es, die Minderjährige würde ohne pädagogische Begleitung einer „erwiesen rechtsextremistischen und verfassungswidrigen Ideologie“ ausgesetzt.

Der AfD-Abgeordnete Springer protestiert mit Nachdruck. Er spricht von einem „bedenklichen Zustand unserer Demokratie“, wenn einer Schülerin ein Praktikum bei einem direkt gewählten Volksvertreter verwehrt werde. Wer zu Linken oder Grünen gehe, ernte Applaus. Wer sich dagegen für die AfD entscheide, werde ausgegrenzt. (rk)

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