Keine Milde für Antifa-Schläger: „Maja T.“ droht lebenslang

28. Januar 2026
Keine Milde für Antifa-Schläger: „Maja T.“ droht lebenslang
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Budapest. Am Budapester Gerichtshof geht in diesen Tagen der Prozeß gegen „Maja T.“ in die nächste Runde. Der Angeklagte, der in Deutschland als Simeon Ravi Trux bekannt ist und sich inzwischen umbenannt hat, muß sich für seine Beteiligung an einer brutalen Menschenjagd verantworten. Die ungarische Justiz wirft ihm vor, im Februar 2023 gemeinsam mit anderen Antifa-Schlägern Jagd auf mutmaßliche Rechte gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft spricht von neun schwerverletzten Opfern an zwei aufeinanderfolgenden Tagen und erhebt den Vorwurf, daß die Täter den Tod der Überfallenen billigend in Kauf genommen haben. Sie fordert eine Haftstrafe von bis zu vierundzwanzig Jahren.

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Der Fall erhält seine besondere Brisanz durch das lange Vorstrafenregister des Angeklagten „Maja T.“. Das Gericht verlas Unterlagen aus Deutschland, die acht seit 2017 eingeleitete Strafverfahren gegen Trux dokumentieren. Darin werden mehrere Gewaltdelikte, Drogenhandel und ein bewaffneter Raub aufgeführt. Der Angeklagte selbst verwies in seiner Verteidigung auf die milden Urteile, die er in Deutschland für diese Taten erhalten hatte. Seine eigens angereisten Anhänger im Publikum zeigten sich belustigt über diese „aufgewärmten“ Geschichten – wohlwissend, daß das ungarische Strafrecht hier andere Maßstäbe setzt.

Ungarn verfügt mit der Regelung „három csapás“ über ein verschärftes Instrument. Dieses nach amerikanischem Vorbild gestaltete „Three Strikes“-Gesetz sieht vor, daß bei der dritten rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Gewalttat gegen Personen das Strafmaß grundsätzlich verdoppelt wird. Übersteigt der so errechnete Strafrahmen zwanzig Jahre, kann eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährungsmöglichkeit verhängt werden. Dieser drohende Höchstrahmen macht den Prozeß für „Maja T.“ gefährlich.

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Zur Verteidigungsstrategie von Trux gehörte auch ein Hungerstreik im Juni, mit dem er eine Unterbrechung des Verfahrens erreichen wollte. Über seinen Anwalt brachte er Beschwerden über die Haftbedingungen vor, die er als unzumutbar darstellte. Seine Klagen über schmale Kost, Wanzen und Kakerlaken verfingen jedoch nicht, da zehntausende ungarische Strafgefangene unter denselben Umständen leben. Die beantragte Einzelhaft dient offenbar vor allem dem Schutz des „nichtbinären“ Angeklagten, der ansonsten mit männlichen Mitgefangenen untergebracht werden müßte.

In Deutschland mobilisieren Antifa-Gruppen für „maja T.“ und finden Unterstützung bei Politikern von Grünen und Linken. Diese fordern die Überstellung des Angeklagten nach Deutschland und ziehen die Rechtsstaatlichkeit des ungarischen Verfahrens in Zweifel. Die ungarische Regierung unter Viktor Orbán hält dagegen und betont die Unabhängigkeit ihrer Justiz. Sie begrüßt ausdrücklich harte Strafen für ausländische Täter, die „Terror in die Straßen von Budapest“ tragen wollten. Einige ungarische Stimmen gehen noch weiter und fordern, die Antifa international als Terrororganisation einzustufen.

Die politische Bedeutung des Prozesses wird auch dadurch unterstrichen, daß eine Reihe linksgrüner Politiker den Inhaftierten demonstrativ im Gefängnis besuchten, so unter anderem die frühere grüne Bundestagspräsidentin Katrin Göring-Eckardt. (mü)

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