Hannover. Ein besonders ungutes Pflaster für die Meinungsfreiheit ist Niedersachsen. Dort hat sich die Zahl der Verfahren seit dem Jahr 2015 glatt verfünfzehnfacht. Laut einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Stephan Bothe stieg die Fallzahl von 2.182 auf 35.111 im Jahr 2024. Für das Jahr 2025 deutet sich eine ähnliche Tendenz an; bis zum 10. Dezember waren bereits wieder 29.751 Ermittlungsverfahren registriert.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Die Verfahren betreffen vor allem die Paragraphen zu Volksverhetzung, Beleidigung und Verwendung verfassungswidriger Symbole. Ein erheblicher Teil der Fälle entsteht durch Meldungen sogenannter „Hate Speech“ im Internet. Ein „hot spot“ der Denunziation ist die Staatsanwaltschaft Göttingen. Dort wurden die Ermittlungszahlen nach der Einrichtung einer speziellen „Zentralstelle zur Bekämpfung von Haßkriminalität im Internet“ (ZHIN) im Jahr 2020 massiv hochgetrieben. Allein in Göttingen stieg die Zahl der Fälle von 357 im Jahr 2019 auf 6.651 im Jahr 2024. Damit bearbeitet diese eine Behörde mehr als ein Fünftel aller niedersächsischen Verfahren.
Die ZHIN betreibt eine eigene Online-Meldeplattform. Diese verzeichnete bis zum 1. Dezember 2025 bereits 2.346 Hinweise von Denunzianten.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Der AfD-Abgeordnete Stephan Bothe kritisiert die Entwicklung mit Nachdruck. Er spricht von „inflationär geführten Verfahren“, die oft grundgesetzlich geschützte Äußerungen betreffen. Er sieht darin „einen Versuch der Einschüchterung, um Bürger auf Linie zu bringen“. Bothe wirft den Behörden vor, falsche Prioritäten zu setzen – während bei der Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte auf ausländische Meldungen gewartet werden müsse und die Bearbeitung stocke, spare man bei Meinungsdelikten „keinen Aufwand, um Bürger durch einschüchternde Verfahren und Hausdurchsuchungen zu belasten“.
Wie viele der Ermittlungen tatsächlich zu Hausdurchsuchungen führen, geht aus den Zahlen nicht hervor. Die Landesregierung verweist darauf, eine detaillierte Auswertung sei aufgrund der Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaften nicht machbar.
Die Göttinger Behörde geriet bereits mehrfach in die Schlagzeilen, unter anderem durch die ausführliche Berichterstattung einer US-Dokumentation, die sich mit der bundesdeutschen Gesinnungsjustiz auseinandersetzte. Kein geringerer als US-Vizepräsident J.D. Vance prangerte die bundesdeutsche Praxis hierauf öffentlich an. (rk)
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin